Mittwoch, 17. Dezember 2008

Lebenszeichen

Auch wenn ich im Moment wenig Zeit in meinen Blog investieren kann, so bin ich doch anderweitig nicht untätig. Soeben habe ich die Endkorrektur von Nicolas Rémy's Daemonolatria abgegeben, ein Überraschungsbuch dazwischengeschoben (im Verlag Bohmeier, ET voraussichtlich Frühjahr 2009) und sitze schon am nächsten umfangreichen Werk!
Wen es interessiert, das Literaturportal Literatopia hat noch ein Interview mit mir geführt, siehe hier, und denjenigen, die Spaß an meinen Kurzgeschichten haben, kann ich noch die kleine, aber feine Radiosendung "Fantasy Channel" ans Herz legen: Am 27.01.09 sowie am 03.02.09, jeweils um 10:30 h liest Rena Larf dort meine Kurzgeschichte Die schwarze Kerze vor.

Mittwoch, 12. November 2008

Vorankündigung: Am 20. 12. erscheint die neue Shekinah!

Einen Tag vor der Wintersonnwende soll die neue Ausgabe der Shekinah-Schriftenreihe erscheinen - sie verspricht wieder einmal sehr interessant zu werden, wenn ich mir die anderen Artikelüberschriften (von mir ist dieses Mal ein Aufsatz über den Hexensabbat enthalten) so ansehe. Denjenigen, die sich für das Okkulte, Geschichtliches und Esoterik interessiert, kann ich diese Schriftenreihe jedenfalls wärmstens empfehlen.

Verlagstext: Das erfolgreiche Esoterik-Magazin des Verlags (Edition Roter Drache), Shekinah, erscheint bereits im 2. Jahrgang und erfreut sich großer Beliebtheit. Im regalfreundlichen Buchformat finden sich viermal im Jahr, immer zu den Sonnenfesten, Beiträge und Praxisbeispiele von fachkundigen Autoren zu den Themen Schamanismus, Okkultismus, Parapsychologie bis hin zu Magie und Heidentum. Außerdem gibt es in jeder Ausgabe Buch- und Musikrezensionen so wie ein Comic aus der bekannten Serie Der Magus von Voenix (bisher in der AHA erschienen). Lesen Sie in den nächsten Ausgaben u. a. folgende Beiträge:
• Vom Buddha zum Dalai Lama von Jan Fries
• Das Fest Luzifers von Frater Eremor
• Erdastrologie von Tso-Me Tejas
• Al-Kemia – Persische und arabische Alchemie von Thomas Karlsson
• Der Magus – eine Comicserie von Voenix
• Die Energieskala von Romero E. Sotes
• Gedanken zur Magie von Frater LaShTal-NHSH 3.8.4.
• Das Sternentor von Daniel Runge
• Im Gespräch mit Thomas Karlsson von Thomas Lückewerth
• Coitus cum demone: Inkubus und Succubus in der Legende und den okkulten Künsten von Asenath Mason
• Der Hexensabbat von Equiamicus
• und viele weitere Themen

Dienstag, 11. November 2008

Vorankündigung: Nicolas Rémy / Daemonolatria oder Teufelsdienst


Darf ich vorstellen? Das ist sie, die Daemonolatria des lothringischen Hexenrichters Nicolas Rémys. Ursprünglich im Jahre 1595 in Latein erschienen, gibt es nun erstmals seit über 400 Jahren wieder eine neue deutsche Ausgabe (die erste deutsche Übersetzung stammte aus dem Jahre 1598 und wurde zuletzt 1698 als Teilausgabe aufgelegt).
Der VÖ ist der 20. April 09.
Klappentext: Im Kurfürstentum Trier und im Herzogtum Lothringen fanden zwischen 1570 und 1630 jeweils zwei- bis dreitausend Hexen und Zauberer den Tod. Nirgendwo war die Hexenverfolgung in ihrer 400-jährigen Geschichte grausamer und erbarmungsloser als hier. Rémy berichtet in dem vorliegenden Buch über seine Erfahrungen aus dieser Zeit. Er war eine der Hauptfiguren bei den Verfolgungen.In seiner Abhandlung über den Satanskult und das Hexenwesen lässt er kaum ein Detail außer acht, so dass seine Arbeit eines der wertvollsten Werke zum Thema darstellt. Von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet, kann die Bedeutung der Daemonolatria in der Hexenforschung gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.
In Kürze werden weitere Infos zum Buch folgen!

"Die Geisterwelt" und Ulrich Molitors Hexenschrift "Von Unholden und Hexen" ernten positive Resonanz!

Zahlreiche neue Rezensionen zu den beiden in diesem Jahr erschienenen Büchern sind in letzter Zeit geschrieben worden (in Auszügen hier nachzulesen) - und zu meiner Freude waren die Reaktionen durchaus positiv. Besonders intensiv haben sich Manuela Hager von der Seite geschichte-erforschen.de mit Ulrich Molitor's Hexentraktätchen und Erik Schreiber, der Herausgeber des Phantastischen Bücherbriefs (der aktuell übrigens bereits sein 500. Erscheinen feiert!) mit der "Geisterwelt" auseinandergesetzt.

Neue Kurzgeschichten





Neuigkeiten! In der Jahresend-Ausgabe des Dark Spy Magazine, Nr. 26 (6/2008), gibt es mit "Der fromme Jakob" eine neue, "vampirische" Kurzgeschichte von mir.

Im Oktober schon wurde eine weitere Kurzgeschichte, "Die schwarze Kerze" auf Literra.info veröffentlicht. Die Grafik zur Geschichte stammt übrigens von dem Künstler Crossvalley Smith.

Donnerstag, 9. Oktober 2008

Medvegya 1731/32, der bekannteste Fall von Vampirismus im 18. Jh.









Sein gesamter Verlauf mit den handschriftlichen Quellen im Originalwortlaut.

Nach dem Bekannt werden des Falles um die vampirische Leiche des Bauern Plogojovitz im Jahre 1725 und den Veröffentlichungen Michael Ranfts zu diesem Ereignis ebbten die gelehrten Diskussionen um blutsaugende Tote um 1730 wieder ab. Man möchte fast glauben, dass die Vampire danach in den Archiven der akademischen Welt für immer begraben worden wären, bis Anfang des Jahres 1732 aus Serbien der Aufsehen erregende Untersuchungsbericht des Militärchirurgen Johann Flückinger durch einen anonymen Druck aus Nürnberg überall in Deutschland publik gemacht wurde. Die Leipziger Gelehrtendebatte wurde aufs neue entfacht, handschriftliche Kopien des Originalberichtes an alle möglichen Akademien versandt, Friedrich Wilhelm I., König von Preußen, verlangte ein Gutachten der Berlinischen Societät der Wissenschaften über den Fall, eine große Fülle von Publikationen verließen hauptsächlich in Leipzig die Druckerpressen und Michael Ranft, mittlerweile protestantischer Diakon in Nebra sah sich durch das Ereignis in Serbien veranlasst, seine in lateinischer Sprache abgefasste Dissertation De masticatione mortuorum in tumulis aus dem Jahre 1728 in einer erweiterten neuen Fassung und in deutscher Übersetzung 1734 erneut der Wissenschaft vorzulegen. Was war also geschehen, das diese so heftigen Reaktionen auslöste?
Im Dezember des Jahres 1731 wurde der kaiserliche Seuchenarzt Glaser von dem Kommandeur der österreichischen Armee in Jagodina / Serbien, Oberstleutnant Schnezzer, in das Dorf Medvegya an der Morava entsandt, da sich dort unter den ansässigen Wehrbauern eine grassierende Krankheit zu verbreiten schien. Glaser selbst kann in dem Dorf nichts feststellen, das einer tödlichen Seuche gleichkäme. Die Bewohner des Fleckens geben dem Arzt jedoch zu verstehen, dass blutsaugende Tote, also Vampire für das Sterben verantwortlich seien. Sie beschuldigen eine alte Frau namens Miliza, die nach ihrem Ableben einige Wochen vorher der Auslöser der Vampirseuche sei. Sie sagte zu Lebzeiten, dass sie das Fleisch von Schafen gegessen habe, die von Vampiren umgebracht worden waren. So hatte sie, nach dem Glauben der Menschen, den Keim in sich, nach ihrem Tode selbst zum Vampir zu werden.
Die Bauern bitten Glaser darum, die Ausgrabung und Vernichtung der vampirischen Leichen zu gestatten, gleichzeitig mit der Drohung versehen, dass sie, wenn ihrem Begehren nicht stattgegeben würde, das Dorf verlassen und aufgeben würden. Der Arzt sieht sich gezwungen die Gräber eröffnen zu lassen und sieht zu seiner Verwunderung die gleichen vampirischen Merkmale an den als Blutsauger benannten Leichen wie der kaiserliche Verwalter Frombald einige Jahre zuvor in Kisolova. Er verfertigt darauf einen Bericht an Oberstleutnant Schnezzer, in dem er empfiehlt, die Hinrichtung der entsprechenden Toten zu gestatten, da die Ortschaft von Bedeutung war und er nicht riskieren wollte, dass die Einwohner es verlassen, und er selbst davon abgesehen auch keine bessere Erklärung für das Sterben in dem Flecken hat.
Kommandant Schnezzer ist in der Sache argwöhnisch und sendet den Bericht Glasers an das Oberkommando der österreichischen Serbienarmee nach Belgrad. Dort wird entschieden, dass eine Untersuchungskommission von Offizieren und Militärärzten unter der Führung des Regimentsfeldscherers Johann Flückinger vom Fürstenbuschischen Regiment durchgeführt wird. Anfang Januar 1732 trifft die Kommission in Medvegya ein. Dort stellt sich durch Befragung der Einwohner heraus, dass die Vampirseuche einen noch früheren Ursprung als die genannte verstorbene alte Frau Miliza hat:
Ein Bauer namens Arnont Paole, der sich in den 1720er Jahren in dem Dorf niedergelassen hatte, hatte zu seinen Lebzeiten erzählt, dass er bei Cossova im türkischen Teil Serbiens von einem Vampir geplagt worden wäre und, um sich von ihm zu entledigen, von der Erde dessen Grabes gegessen und sich mit dem Vampirblut eingerieben hätte. Nach einem Sturz vom Heuwagen, ungefähr um das Jahr 1727, hatte er sich das Genick gebrochen und war verstorben. Nach seinem Tode jedoch soll er als Vampir umgegangen sein und mehreren Menschen und Schafen das Blut ausgesaugt und sie so getötet haben. Mit seiner Leiche wurde daraufhin von den Dorfbewohnern nach traditioneller Manier verfahren. Andere Dorfbewohner jedoch aßen, wohl in Folge eines Mangels an anderen Lebensmitteln, von dem Fleisch des von dem Vampir getöteten Viehs, was dann wiederum dahin mündete, dass diese Personen nach ihrem Ableben gleichfalls zu Vampiren werden müssten.
Flückinger stellte am 07. Januar eine genaue Untersuchung der als Vampire angegeben Leichen an und machte die gleichen Beobachtungen wie Glaser kurze Zeit vor ihm. Darüber hinaus stellte er fest, dass Verstorbene, die eine identische Zeitspanne wie die vampirischen Leichname in direkter Nachbarschaft mit diesen Körpern in derselben Erde gelegen hatten, verwest waren, die vampirischen Leichen hingegen gänzlich intakt waren, mit allen körperlichen Anzeichen, die die Dorfbewohner den Blutsaugern nachsagten.
Flückinger, aufgrund ihm fehlender vernünftiger Erklärungen zu den sich ihm offenbarenden Dingen, ordnet daraufhin die Exekution der als Vampire verdächtigen Toten an: Ihnen werden die Köpfe heruntergeschlagen und die Körper anschließend verbrannt. Die Asche wird in den am Dorf vorbeifließenden Fluß Morava geworfen.
Der Bericht über die Geschehnisse wird von Johann Flückinger am 07. (Datum des Beginns der Untersuchung) bzw. am 26. Januar 1732 erstellt und von den Offizieren sowie den Unterfeldscheren der Untersuchungskommission gegengezeichnet. Unter dem Titel Visum et Repertum erhielt er dann im gleichen Jahr durch seine öffentliche Bekanntmachung, - zumal durch den anonymen Nürnberger Druck mit gleichnamigen Titel, - seine bis heute ungebrochene Berühmtheit, als einer der am Besten dokumentierten Fälle über Vampirismus. Der Seuchenarzt Glaser sandte seinen Bericht auch seinem Vater zu, der in einem weiteren Brief in der Geistlichen Fama vom Jahre 1732 seine Eindrücke von den serbischen Vampiren wiedergibt. Zu dem Medvegya-Fall ereignete sich zusätzlich in dem wenige Kilometer von diesem Dorf entfernten Flecken Kucklina gleichfalls ein Fall von Vampirismus, der durch den Brief eines Offiziers, der die Anfrage nach der Meinung eines hochgestellten Mediziners in Leipzig zu diesem Ereignis enthält, publik wurde.
Ich habe mir aus dem Wienerischen Hofkammerarchiv die handschriftlichen Dokumente Glasers und Flückingers kopieren lassen und neu transkribiert, da ich gedruckten Quellen nicht immer die Authentizität (in späteren Drucken können Druckfehler, Namensänderungen, Sinnverdrehungen, etc. entstehen) zusprechen kann, wie es das Original zeigt. Ich möchte diese Berichte hier mit Anmerkungen versehen wiedergeben. Wörter die mit ( ) ergänzt wurden, zeigten in der Originalhandschrift Abkürzungen, die 18. Jh. gebräuchlich waren, ein „ – " zeigt, wo in der Handschrift ein Wort getrennt ist. Soweit mir bekannt ist, sind diese beiden wichtigen Quellen noch niemals im Originalwortlaut veröffentlicht worden. Den Brief von Glasers Vater als auch das Gutachten der Preußischen Societät der Wissenschaften musste ich leider aus Druckerzeugnissen entnehmen, da mir handschriftliche Originale derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Sie stammen aus der eben erwähnten Geistlichen Fama und aus Michael Ranfts Tractat von dem Kauen und Schmatzen der Todten in Gräbern. Den Brief des Fähnrich von Kottwitz an Dr. Ettmüller in Leipzig habe ich aus Putoneus’ Besondere Nachricht von denen Vampyren... entnommen.

Der Bericht Glasers aus Medvegya vom 12. Dezember 1731:

Bericht
Von der Dorffschafft Metwett an der Morava, wel-che sich beklagten eines sterbens, darauf Jch alß Physicus Contumaciae Caesarea (1) zu Parakin da-hin gegangen, selbiges Dorff von hauß zu hauß wohl und genau durchsuchte, und examinirete den 12. dbris. (2) 1731, allein darinnen keine ein-zige ansteckende Kranckheiten oder contagiose (3) zustände gefunden, als tertian, und quartan = Fieber (4), seithenstechen, und brust = beschwährnussen, welche alle von gehabten Depouchen (5) von ihrer Räzischen Fasten (6) herrühren. Da Jch aberwei-thers inquirirete (7), warumben sie sich dann also beschwähren, dass durch .6. Wochen .13. Persohnen gestorben seyen, und in was Sie sich beklagten, bevor Sie seynd abgeschieden, meldeten Sie inglei-chen, das seithenstechen und brust=beschwärnussen, auch Lang gehabten Fiebern, und glieder,,reissen, von welchen zuständen aber Sie vermeinen, die allzugeschwinde begräbnussen nacheinander nicht möglich seyn kann herzurühren : wohl aber weill die genannten Vambyres, oder bluth Seiger verhan-den seynd. Darauf Jch alß auch ihre eigene officiers nach aller möglichkeit ihnen es auß dem Sinn zu bringen in beyseyn des Führers von Kragobaz alß Corporalen v(on) : Stallada redeten, und explicireten (8) allein nicht möglich ihre opinion (9) zu benehmen ware, und sageten ehe Sie sich lass(en) dergestalten umbringen wollen Sie sich lieber auf ein anderes orth sezen Wie auch 2: xxx (10) 3. haüser nächtlicher zeit zusamben gehen, theils schlaffen, die andere wachen, es werde auch nicht ehender aufhören zusterben, biß nicht von einer Löbl: obrigkeit nach selbst aigener resolution (11) eine exe-cution denen benannten Vampyres angeschaffet, und angethann werde; dann bey lebs zeiten , waren in dem dorff zwey weiber, welche sich haben vervampyret, und nach ihren todt werden Sie ingleichen Vampyres, die Sie widerumb andere werden vervampyren, ge-sprochen, solchen ,,also,, (12) seynd vor .7. wochen gestorben, und per-tinaciter (13) die leüth darauf beharren, absonderlich auf jenes altes weib; dannenhero habe ich 10. gräber eröffnen lass(en), umb gründliche warheit zuberichten, und zwar erstlichen jenes altes weib, auf welches Sie sich steiften, den anfang gemacht zu haben, Mit nahmen Miliza. (14)
Vampyer met .50. Jahr, liegt .7. wochen, ist vor .6. Jahr-ren türckisch: saithen herübergekommen, und hat sich zu Metwett gesizet, allezeit nachbahrlich gelebet, niemahls wissend, ob Sie etwas habe Diabolisches ge – glaubet, oder gekünstlet, dürhägrichter constitution, währender lebs zeit aber gegen denen Nachbahren er-zehlet, Sie habe .2. Schaff gegessn in dem Türckisch(en): welche die Vampyres umbgebracht, dannenhero, wann Sie sterben werde, ingleichen ein Vampyer seyn wird, auf welche reden der gemeine Pevel ihre opinion vesti-glich gründet, solche Persohn Jch auch würcklichen geseh(en), und waillen selbe sollte vorhin einer dürhägrichtten Constitution des leibs seyn gewesen, alt von Jahren .7. wochen lang gelegen, in keiner truhen, sondern blossen feichten Erden, wäre nothwendig halbs schon ver-weesen zuseyn; allein Sie ware annoch vollkom(men) das Maul offen habend, das helle frische bluth auß Nasen und Maul heraußgeflossen, der leib hoch auf-geblas(en), und mit bluth unterloffen, Welches mir selbst Suspect vorkommet, und denen Luüthen nicht unrecht geben kann, nach entgegener eröff-nung einiger gräber, welche welche waren Jünger von Jahren, fetter Constitution bey lebenszeit, kurz vor außgestandener kranckheits zeit, und zwar ge-ringer kranckheit, alß solche alte, seynd also verwee-sen wie sich es auf einen rechtmässigen Leichnamb gehöret, das andere weib alß;
Vampyr mit Nahmen Stanno (15) ein weib in gebähren gestorben, das Kind auf die welt gebracht, aber auch gleich gestorben, ware alt .20. Jahre, liegt begra-bener 1. Monath, bekennete, und erzehlete gegen denen Nacbahren bey lebens zeit, dass Sie, da Sie noch in dem Türkisch:(en) ware, allwo die Vampyres auch sehr starcke Regiereten, umb Sie, vor solche zubeschützen, schmürbete Sie sich einstens mit eines Vampyres bluth wo Sie auch nach ihren Todt ein Vampyr wird werden ,,gesprochen,, (16) : welche also beschaffen ware, wie die erstere, ingleichen das unmun-dige Kind, und weillen dises Kind die Tauff noch nicht hat empfangen, haben Sie es nicht in den Freydhoff geleget, sondern hinter einem zauhn, alwo die Mutter hat gewohnet, welches ich auch gesehen habe. Jngleichen waren die andere also beschaffen, und kurz nacheinnan-der darauf gestorben, welche sich mit vervampyret haben, nach denen leüthen ihrer opinion, alß Vampyr: Milloi ein kerl von 14 Jahren, liegt .5. woch(en). Joachim ein Kerl von .15. Jahren, liegt .5. Wochen, seyn j. tag voneinander gestorben, alß vorgehabter De-pouchen ihrer Fasten bey einen Nahmens=tag eines dorff Heyduckhen, seynd ingleichen wie die anderen al-so beschaffen.
Ruschiza ein Weib von .40. Jahren, liegt .15. tag, ist halbs Suspect.
Nunmehro weillen jezige von jüngeren Jahren waren, kürzer von kranckheits affliction (17), und zwar sehr schlechterner, auch kürzerer zeit in grab liegen, gänz-lich, wie sich es gehöret, Verweesen seyn, sagen die Metwezer, warumb diese, und die andere nicht, da Sie viel stärcker corpulenter Jünger und frischer waren, alß die anderen, dannoch schon gänzlich verweesen seyn. Welche raison (18) nicht uneben scheinet, und seyn jenige, alß Milosowa von Heyduckhen seine Frau ware alt 30. Jahr liegt .3. wochen, ist von diese zeit zimblich verweesen, wie sich es gehöret, auch jenige, wie folgen.
Radi ein Kerl von 24. Jahren, liegt 3. wochen.
Wutschiza ein Jung von .9. Jahren, liegt j Monath.
Dannenhero bitten Sie unterthänig, es möchte doch von einer Löbl: obrigkeit eine execution nach gutt-achten dises malum abzuwenden ergehen , wo selbst ich vor gut halte, umb selbe unterthanen zubefridigen, dieweillen es ein zimbliches grosses dorff ist, dann in re ipsa (19) befindet es sich also.

Anmerkungen:
1. lat.: amtlich bestellter kaiserlicher Seuchenarzt
2. lat. Abk. für decembris, also Dezember
3. lat.: ansteckende
4. Ein Wechselfieber, das wie die lat. Bez. tertiar o. quartan, entweder alle drei oder vier Tage auftritt.
5. Verballhornung des frz.Wortes „débauche," was soviel wie „ausschweifende Schlemmereien" oder „Völlerei" bedeutet.
6. Die Rätzen hielten ein sehr strenges Fasten besonders in der Winterzeit ein, was, wie viele alte Berichte ausweisen, sehr oft zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führte.
7. lat.: untersuchte
8. lat.: erklärten, legten dar
9. lat.: Meinung, Ansicht
10. in der Handschrift ist hier das Wort „oder" durchgestrichen
11. lat.: Beschluss
12. Von gleicher Hand als Verbesserung das Wort „also" hinzugefügt.
13. lat.: Hartnäckig, Halsstarrig
14. In der Handschrift ist der Name dick unterstrichen.
15. Auch dieser Name ist im Original unterstrichen.
16. Wie oben, von gleicher Hand später hinzugefügt.
17. lat.: Trübsal, Not in diesem Sinne die Krankheitsbeschwerden.
18. lat.: Erkenntnis
19. lat.: in der Sache an sich


Der Bericht Johann Flückingers vom 07./26. Januar 1732:

Visum et Repertum (1)
Über die so genannte Vampyrs, oder Blut außsaugers, so zu Medvegya in Servien, an der türkischen Gräniz (2) den 7. Jan. 1732. geschehen.
Nachdeme die anzaigen beschehen, das in dem D. Medvegya, die soge-nannte Vampyrs, einige Persohnen, durch aussaugung des Bluts umbgebracht haben sollen: Als bin ich (auf hohe Verordnung eines allhiesigen Löbl. Obercommando) (3), umb die Sach vollständig zuuntersuchen, nebst darzu commandirten Hrr: Officirn und 2. unterfeldscheerern (4) dahin abgeschikht, und gegenvärtige Inquisition in beyseyn des der Stallater Heyduckhen Capitain Gorschiz, Hadnack, Barjactar (5) und ältesten Heyduckhen des dorffs folgendermaßen vorgenohmen und abgehört worden.
Welche dan einhellig außaag, das vor ohngefehr 5. Jahren ein hiesig Heyduckh nahmens Arnont Paole (6) sich durch einen Fall von einem Heüewag(en) den Hals gebroch(en), dieser hat bey seine lebs-zeiten sich öffters verlauten laßen, das er bey Cossova in dem Türkischenn Servien von einem Vampyren geplagt worden seye, dahero Er von der Erden des Vampyrs grab gegeßen, und sich mit deßen blut geschmiret habe, umb von der er-littenen Plag entledigt zuwerden, in 20. oder 30. Täg(en) nach seinem Todfall haben sich einige leüthe geklaget, das Sie von ged:nd Arnont Paole geplagt wurden, wie dan auch würkhl: 4. Per - sohnen von Ihme umgebracht worden.
Umb nun dieses übel einzustellen, haben Sie auf einrathen Jhres Hadnacks /: welcher schon vorhin bey degleich begebenheiten gewesen :/ disen Arnont Paole, in beyläuffig 40. Täg(en) nach seinem Todt ausgegraben, und gefunden, das Er ganz voll-kommen und unverwesen seye, auch Jhme das frische bluth zu denen Augen, Nasen, Mund, und ohren herausgefloßen, das Hemmt, übertuch und Truhen ganz blutig gewesen, die alte Nägl an Händen und Füßen, sambt d(er) Haut abgefallen, und dargeg(en) ander neüe gewachsen seye, weilen Sie nun daraus ersehen, das Er ein würckhlicher Vampyr seye, so haben Sie denselben nach Jhrer gewohnheit einen Pfahl durch das Herz geschlagen, worbey Er ein wohlvernehmlich Grächazer gethan, und ein häuffiges geblüt von sich gelaßen, worauf Sie den Cörper gleich selbig Tagt zu Aschen verbrennt, und solche in das grab geworffen. Ferners sag(en) obged: Leüthe aus, das alle die jenige/: welche von den Vampyrs geplagt, und umbgebracht würden:/ ebenfalls zu Vampyrs werden müßen, also haben Sie die obberührten virn Persohnen auf gleiche arth exequirt, dann füg(en) Sie auch hinzu, das diser Arnont Paole nicht allein die Leüth, sond(ern) auch das Vieh ange-griffen, und Jhnen das blut außgesauget habe. weilen die Leüth das Fleisch von solch(em) Vieh genuzet, so zeiget sich aufs neüe, das sich widerumben einige Vampyrs alhiren befinden, allermaßen in Zeit 3.n Monathen .17. Jung, und alte Persohnen mit Todt abgegang(en), worunter einige ohne vorhero gehabten Krankheit in zweyen od(er) längstens dreyen Tag gestorben, darbey meldt der Heyduckh Jovitza, das seine Schwiegern Tochter, nahmens Stanoika, vor 15. Täg(en) frisch und gesund sich Schlafen geleget, umb mitternacht abern ist Sie mit einem entsetzlich(en) geschrey, Forcht und Zittern aus dem Schlaff aufgefahren, und geklaget, das sie von einem vor 9. woch(en) verstorbenen Heyduckhens Sohn Nahmens Milloè seye umb den Halß gewürget worden, worauf Si großen Schmertzen auf d(er) Brust empfunden, und von stund zu stund sich schlechter befunden, biß sie endlich(en) den 3. Tag ge-storben.
Hierauf seynd wir denselbig(en) nachmittag auf den Freydhoff, umb die verdächtige gräbern eröffnen zu laßen, nebst denen offt gemelten altesten Heyduckh(en) des Dorffs ausgegang(en), die darinnen sich befindlich:(en) Cörper zuvisitiren, worbey nach sambtelichen Se-cirung sich gezeiget.
j.mo Ein Weib, Nahmens Stana, 20. Jahr alt, so vor 2. Monathen nach einer 3. Tägig(en) Krankheit Jhrer niderkunft gestorben, und vor Jhrem Todt selbsten ausgesaget, das sie sich mit dem Blut eines Vampyrs gestrich(en) hätte, folglich sowohl Sie als Jhr Kind/: welches gleich nach d(er) geburth gestorben, und durch leichtsinnige begräbnus von denen Hunden biß auf die Helffte verzehret worden:/ ebenfalls Vampyren werden müssen, ware ganz vollkommen, und unverwesen, nach eröffnung des Cörpers zeigete sich in cavitate pectoris (7) eine quan-tität frisches extravasirtes geblüeth (8), die Vasa, als arteriae et Venae nebst denen Ventriculis cordis (9) waren nicht/: wie es sonsten gewöhnlich:/ mit coagulirtem geblüeth impliret (10), die sambtlichen Viscera, als Pulmo, Hepar, Stomachus, Lien et Jntestina (11) waren darbey ganz frisch gleich bey einen gesunden Menschen, der Uterus (12) aber befande sich ganz groß und externe sehr inflammiret (13), weilen placendam, alß auch die Lochias bey Jhr geblieben, dahero selbiger putredine (14) ware, die haut an händen und Füßen, sambt den alten näglen fielen von sich selbsten herunter, herentgegen zeigeten sich nebst einen frischen und Lebhafften haut, ganz Neüe Nägl.
2.do ware ein Weib, Nahmens Militza, beyläuffig 60. Jahr alt, wel-che nach 3. Monathlich:(er) Krankheit gestorben, und vor etlich und 90. Täg(en) begraben worden, in der Brust befande sich viel liqui-des geblüet (15), die übrige Viscera waren gleich d(er) vorgemelten in einem guten stand, es haben sich bey d(er) Secirung die umbstehenden sambtliche Heyduckhen über Jhre Fette, und vollkommenen Leib sehr verwundert, einhellig außagend, das sie daß weib von Jhrer Jugend auf wohl gekennet, und Zeit Jhres Lebens ganz mager und ausgedörter außgesehen, und gewesen, mit nach-drüklicher vermeldung, das Sie in dem grab zu eben diser verwunderungs würdig(en) Fettigkeit gelanget seye, auch d(er)en Leüthen außaag nach, sollen si Jetzig(er) Zeit den anfang d(er)er Vampyren gemacht haben, zumalen Sie das Fleisch von denen Schaffen, so von denen vorhergehenden Vampyren umbgebracht worden, gegeßen hat.
3. tio befande sich ein acht Tägiges Kind, welches . 90. Tag im grab geleg(en), gleichermaßen im Vampyren stand.
4.to wurde Ein Heyduckh(en) Sohn Milloè 16. Jahr alt, außgegraben, so .9. woch(en) in d(er) Erden geleg(en), und nach 3. Tägiger Krankheit gestorben, gleich den and(ern) Vampyren gefunden.
5.to ist d(er) Joachim, auch eines Heyduckh Sohn .17. Jahr alt, in 3. Tägig(er) Krank-heit gestorben, nachdeme Er 8. woch(en) und 4. Tag begraben gewesen, befande sich bey der Section gleichergestalten.
6.to Ein Weib, Nahmens Ruscha, welche nach 10. Tägig(er) Krankheit gestorben, und vor 6. woch(en) begraben worden, bey welcher auch vill frisches geblüet nicht allein in d(er) Brust, sond(ern) auch in fundo ventriculi (16) gefunden habe, gleich-falls bey Jhrem Kind, so .18. Täg alt ware, und vor 5. woch(en) gestorben, sich gezeiget hat.
7.no nicht wenig(er) befande sich ein Mägdlein von 10. Jahren, welche vor 2. Monathen (17) gestorben, in obangezogenem stande ganz vollkommen und un-verwesen, und hatte in d(er) Brust viles frisches geblüeth.
8.oo hat Man des Hadnacks Eheweib sambt Jhren Kind außgraben laßen, welche vor 7. Woch(en) Jhr Kind aber so 8. Woch(en) alt ware, und vor 21. Täg(en) gestorben, darbey aber gefunden, das sowohl die Mutter als Kind völlig verwesen, obwohlen Sie gleich d(er) Erden und gräber d(eren) nächst gelegenen Vampyren gewesen waren.
9.no Ein Knecht des hiesigen Heyduckh(en) Corporals, Nahmens Rhade .23. Jahr alt, ist in 3. Monathlicher Krankheit gestorben, und nach 5. wochent-licher begräbnus völlig verweesen gefunden worden.
10.mo Des hiesig(en) Bariactars sein weib, sambt Jhren Kind, so vor 5. Woch(en) gestorben, waren gleichermassen völlig verweesen.
11.mo bey dem Stancko, Ein Heyduckh 60. Jahr alt, so vor 6. Woch(en) gestorben, habe ich ein häuffiges gleich denen and(ern) liquides geblüeth in d(er) Brust und Mag(en) gefunden,, d(as) ganze Corpos ware in offtbenannten Vamyren stand.
12.mo Miloè Ein Heyduckh 25. Jahr alt, so 6. woch(en) in d(er) Erden gelegen, befande sich gleich in anhgemelten Vampyren stand.
13.tio Stanjoicka, eines Heyduckh Weib, 20. Jahr alt, ist in 3. Tägig(er) Krank-heit gestorben und vor 18. Täg(en) begraben worden, bey d(er) Secirung habe ich gefunden, das Sie in dem angesicht ganz roth, und Lebhafter Farb ware, und wie oben gemelt, Sie von des Heyduckhens Sohn, Nahmens Miloè seye umb Mitternacht umb den Halß gewürget worden, sich auch aug(en)scheinlich gezeiget, das Sie Rechter Seithen unter dem ohr einen blauen mit Blut unterloffenen Fleckh eines Fing(ers) langs gehabt, bey Herausnehmung Jhres grabs floße eine quantität frisches geblüeth aus d(er) nasen, nach d(er) Secirung fande ich /: wie schon oft ge-dacht :/ ein rechtes balsamisches frisches geblüeth nicht allein in d(er) höl d(er) Brust, sond(ern) auch in Ventriculo Cordis (18), die sämtlichen Viscera befanden sich in vollkommenen gesunden und guten Statu, die untere Haut des ganzen Cörpers (s)ambt denen frischen nägln an Händen und Füssen waren gleichfalls ganz frisch.
Nach geschehener Visitaon seynd denen sambentlich(en) Vampyren die Köepf durch die dasige Zigeüners herunter geschlag(en), und sambt denen Cörpern verbrennt, die aschen davon in den Fluß Morova geworffen, die verwesene Leibern aber widerumb in Jhre vorge - habte gräbern geleget worden.
Welches hiemit nebst denen mir zugegebenen unterfeldscherer bekräftigen. Actum ut supra (19).
(L: S: Joh: Flückinger, Regts Feldscherer, Löbl: Baron Fürstenbusch: Regmts zu Fueß.
(L: S: Siegell (20), Feldscherer von Löbl: Marullsch: Regt.
(L: S: Johann Frid: Baumgarten, Feldscherer Löbl: obrist Bar: Fürstenbusch: Regt zu Fueß.
Wir Ends unterschribene attestiren hiemit, wie das alles das jenige, so d(er) Regts Feldscherer von Fürstenbuschichen Löbl: Regt, sambt beyden neben unterzeichneten Feldscherers gesellen hiroben denen Vampyren betreffend, in augenschein genohmen, in allen und jeden d(er) Wahrheit gemäß, und in Unserer selbst eigener gegenwarth vorgenohm-en, Visitiret, und examiniret (21) worden, zur deßen Bekräfftigung ist Unsere aigenhändige unterschrift und Fertigung. Belgrad, den 26.n Jan: 1732.
(L : S : Büttner oberLeüth: Löbl: Alexandersch : Regts
(L. S: JH v Lindenfels, Fähnrich Löbl: Alexandsch: Regts


Anmerkungen:
1. lat. In Augenschein genommen und berichtet
2. Türkische Grenze
3. als Randnotiz hinzugefügt
4. Feldschirurgen
5. Hadnack. ungar. Hadnagy = Leutnant, Barjactar, der Dorfoberste
6. Ich habe in der Transkribierung die Schreibweise Arnont Paole gewählt, da die Schrift jedoch zweideutigkeiten zulässt, ist auch die Lesart Arnaut Pavle möglich. Die Namensvariante Arnold Paole findet sich im Gutachten der Preußischen Societät der Wissenschaften über den Medvegya – Fall, als auch in anderen gedruckten Quellen wieder, ist aber so, wenn man den handschriftlichen Bericht in betracht zieht, offensichtlich falsch.
7. in der Brusthöhle
8. eine Menge frisches aus den Adern getretenes Blut
9. Gefäße, Arterien, Venen, Herzkammern
10. mit geronnenem Blut angefüllt
11. sämtliche Eingeweide, wie Lunge, Leber, Herz, Milz, Magen und Gedärme...
12. Die Gebärmutter
13. äußerlich entzündet
14. Plazenta und Lochien (das sind die Eihäute und der Blutfluß direkt nach der Geburt) in völliger Fäulnis
15. flüssiges Blut
16. im Magen gefunden
17. Im Original: vor 8 Monathen, jedoch von gleicher Hand verbessert in 2.
18. in der Herzkammer
19. So geschehen wie oben berichtet
20. Schreibweise des Namens nicht sicher. In der Handschrift ist es möglich ihn als Siegell oder Siegele zu lesen, ersteres favorisiere ich aber.
21. untersucht und geprüft



(Ein Hinweis noch für diejenigen, denen die Dokumente zu schwierig erscheinen: Bearbeitete und vereinfachte Wiedergaben der Texte Glasers und Flückingers lassen sich in Klaus Hambergers Mortuus non mordet finden. Ich werde aber zu gegebener Zeit grammatikalisch bereinigte Versionen auf meiner Homepage einstellen, so dass man sie auch online unproblematischer lesen kann.)



Der Brief von Glasers Vater, wie er in der Geistlichen Fama, Achtes Stück vom Jahre 1732 zu finden ist:

Im verwichenen Jenner hat mir mein Sohn, vielleicht einen Gefallen zu erweisen, eine Zeitung aus Servien in Form einer Relation überschrieben, worinnen er bezeuget, dass er persönlich dabey gewesen, und alles genau eingesehen und untersucht habe: wie dass zu Madvega, einem Dorf unweit Berakin (1), wo mein Sohn als Medicus stehet, eine Magische Seuche sich habe hervorgethan, da die verstorbene und begrabene Leute aus denen Gräbern und Tüchern unverletzt bey der Nacht aufstehen, durch verschlossene Thüren eingehen, die schlafende Leute im Bette überfallen, ihnen das gantze Geblüt außsaugen, also dass sie den 3. Tag sterben. Diese also umgebrachte Leute stehen auch aus den Gräbern auf, und saugen gleichfalls andere gesunde Leute aus. Da nun diese Seuche eingerissen, gab die Generalität zu Belgrad ordre, die Sache recht zu untersuchen, und wurden nebst 2 Deputirten, etliche Feldscherer hingesandt, welche mit Zuziehung meines Sohns des Dorfs Richter und Geschworene zusammenrufen liessen, um der Sache Beschaffenheit zu vernehmen, die dann alles bestätiget haben. Sie eröffneten die Gräber, fanden 11 Personen Leiber, die gantz unverweset waren, als ob sie lebend dalägen. Man nahm sie völlig heraus und öffnete sie. Vor der Oeffnung sahe man den Sarg, das Uebertuch und Kleidung, voll Geblüt, und auch das Blut ihnen aus der Nasen, Mund, Pudendis (2), heraus tropfen. Nach der Oeffnung der Leiber war Brust und Magen frischen Blutes voll, und die Ingeweyde gantz gesund. Man hat sie geköpft und verbrannt, ja die Asche in das Wasser geworfen. Weil dieses alles von meinem Sohn in das Colleg. San.(3) Und die Regierung weitläuffig eingesandt worden, so giebts Gelegenheit zu vielem Forschen.
Mir kamen aber nur 2 Moral – Refelexionen bey: Weil die Menschen wie das Vieh in der Lust dahinleben, ohne Glauben, dass Gott und ein ewiges Leben sey; so will Gott ein Zeichen denen groben Sinnen geben, dass die Leiber wieder können leben. Weiter soll vorgestellet werden im Grab, wie auser demselben die gantze Welt Blutsauger sey, und einer des andern Schinder abgebe.


Anmerkungen:
1. Verballhornung des Ortsnamens Parakin.
2. lat. Geschlechtsteile
3. Gemeint ist das Collegium Sanitatis in Wien.



Der Brief des Fähnrich Kottwitz an Dr. Ettmüller in Leipzig, den Vampir – Fall von Kucklina betreffend:

Hoch=Edelgebohrner,
Hochgeehrter Herr Doctor.
Ich nehme mir die Freyheit denenselben einen Casum (1) zu communicieren (2), welcher sich zwar schon vor längstens iedoch ietzo besonders in unserm Königreich Servien ereignet, welchen Ew. Hoch-Edelgebohrnen aus beygelegter Relation (3) des dasigen Ortes von einem Löblichen Ober=Commando angestellten Commission des mehresten ersehen werden. Es werden solche Aeser in der Türckischer Sprache Vampyren oder Menschen=Sauger genennet, welche capable (4) seyn in kurtzer Zeit ein gantzes Dorf an Menschen und Vieh zu ruiniren, deßwegen fast täglich häuffige Klagen bei hiesiger Regierung einlauffen. Es hat sich noch ausser dem darinnen benennten Dorffe Medwedia auf einem andern Kuklina zugetragen, welches auch dasige Einwohner Eydlich bekräfftigen, dass zwey Brüder von so einem Vampyren zu Nachtzeit geplaget worden, weßwegen einer um den andern gewachet, da es denn wie ein Hund die Thür geöffnet, auf anschreyen aber gleich wieder davon gelauffen, bis endlich alle beyde einmahl eingeschlaffen, da es denn dem einem in einem Augenblick einen rothen Fleck unter dem rechten Ohr gesauget, worauf er in drey Tagen davon gestorben, und was noch abscheulicher; so ist als ein gestern beerdigter Heyducke folgende Nacht zu seinem Weibe gekommen, solche ordentlich hergenommen, welche solches gleich Tages darauf dem Hadnack selbigen Orts angedeutet, mit Vermelden, daß er seine Sache, so wohl, als bey Lebzeiten verrichtet, ausser, daß der Saamen gantz kalt gewesen, davon schwanger worden, und nach gewöhnlichen Termino derer 40. Wochen ein Kind gebohren, welches die völlige Proportion eins Knabens, iedoch kein einiges Glied hatte, sondern wie ein pures Stücke Fleisch gewesen, auch nach dreyen Tagen wie eine Wurst zusammen geruntzelt. Weiln man hier nun ein ungemeines Wunder daraus machet, als unterstehe mich Dero Particular-Meynung (5) mir gehorsamst aus zu bitten, ob solches etwas sympathetisches (6), teuflisches, oder astralischer Geister Wirckung sey, der ich mit vieler Hochachtung verharre
Ew. Hoch=Edlen
Meines Hochgeehrtesten Herrn Doctoris
Gehorsamster Diener.
Sieg. Alex. Fr. von Kottwitz
Fähndrich des Löbl. Printz Alexandr. Regiments.
Belgrad den 26. Jan. 1732.


Amerkungen:
1. lat.: Fall
2. lat.: mitzuteilen
3. lat.: Bericht
4. frz.: fähig; im Stande sein
5. lat.: detaillierte
6. etwas unsichtbar wirkendes



Das Gutachten der kgl. Preußischen Societät der Wissenschaften über die serbischen Vampire:

Gutachten
Der Königl. Preußischen Societät derer Wissenschaften von denen Vampyren oder Blut=Aussaugern.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtiger König, Allergnädigster König und Herr etc.
EW. Königl. Maj. Ist es allergnädigst gefällig gewesen, durch den Vice-Präsidenten, Graffen von Stein, das in Original hierbey kommende Protocoll, die so genannten Vampyrs, oder Blut=Aussauger zu Medwedia in Servien betreffend, uns communiciren (1) zu lassen, mit allergnädigsten Befehl hierüber an Dieselbe unser unvorgreiffliches allerunterthänigstes Gutachten zu erstatten. Sothanen allergnädigsten Befehl zu allergehorsamster Folge haben wir uns den 7ten dieses hierüber zusammen gethan, das Factum verlesen, die darinnen angeführten Umstände reifflich erwogen, und uns darauf nachstehenden Gutachtens verglichen. Was nun anfänglich das Protocoll an und vor sich selbst betrifft, enthält selbiges allerhand, theils solche Facta, welche denen Commissarien nur von andern berichtet worden, theils aber auch solche, die von ihnen selbst untersuchet, und was sie bei Ausgrabung und Inspection der Cörper würcklich befunden haben; dahero denn unsers wiewohl unmaßgeblichen Ermessens nach Anleitung des Protocolli ein Unterscheid zu machen, 1. unter denjenigen Factis, so denen Commissarien von andern Leuten referiret (2), und 2. in Ansehen der übrigen von ihnen angeführten Factorum, welche gedachte Commissarien abgehöret, ingleichen was sie gesehen, examiniret (3), und mit allen Umständen niedergeschrieben haben. Bey dem erstern Artickel, und demjenigen, so Zeugen von dem Heyducken Arnold Paole, und wider selbigen angeführt, ist derselben Aussage general und summarisch, ohne Specificirung der Zeit und des Orts, und auff was Weise, auch gegen wen Arnold Paole deponirter (4) massen sich heraus gelassen. Es lässet sich auch aus der Ausgrabung und denen an dieses Paole Cörper befundenen Blute, Nägeln an Händen und Füssen, auch dem bei Durchschlagung des Pfahls durchs Hertz angemerckten Geröchzer oder Laute, auff die Vampyrschafft kein bündiger Schluß machen, massen denn die erstern Phaenomena ihre natürlichen Ursachen haben, das Geröchzer und der Laut aber wegen der in der Cavität (5)des Hertzens annoch befindlichen ausgebrochenen Lufft geschehen sein kann. Übrigens ist gewiß, daß die Erscheinung dieser Blutsauger, auch worinne selbige bestanden, mit nichts dargethan, und wir keine Spuren davon in der Historie, und in den hiesigen so wenig, als anderen Evangelischen Landen, jemals gefunden, ausser daß in den vorigen Zeiten hin und wieder von Einschluckung der Grabe=Tücher und Schmatzen in den Gräbern Erzehlungen geschehen, solches aber bey der Untersuchung unrichtig befunden, und als ein schädlicher Irrthum und Aberglaube verworffen worden. Bey dem zweyten Punct lassen wir zwar die Untersuchung der Commissarien in ihrem Werthe beruhen, wir können aber dabey nicht unangezeigt lassen, daß so viel die von ihnen so genannte Stana betrifft, selbige laut Protocolli im 20. Jahr ihres Alters, und allererst vor zwey Monathen von Zeit der Inquisition zu rechnen, NB. Nach dreytägiger Kranckheit ihrer Niederkunfft gestorben, bey welchen Umständen denn ietztgedachte Stana, bevorab da selbige zu Anfang des Winters allererst begraben, zu der angegebenen Zeit unverweset seyn können, ohne daß man nöthig habe, ihre Aussage wegen der Vampyrschafft statt finden zu lassenk, wie denn auch nichts ungewöhnliches, daß die Sehnen und Blut=Adern nebst der Hertz=Cammer bei denen natürlich Verstorbenen mit keinem geronnenen Geblüthe angefüllet; ingleichen daß bey andern dergleichen Verstorbenen Lunge, Leber, Magen, Miltz, und das übrige Eingeweide nicht sonderlich angegangen, und vermuthlich wie bei obigen so genannten Vampyrs gefunden, ob gleich selbige keine Vampyrs gewesen, noch iemahls etwas verdächtiges von ihnen ausgesagt worden; Ebenermassen hat das Wachsen der Nägel und Haare, so denen Vampyrs als eine besondere Eigenschafft beygeleget wird, in so weit seine natürliche Ursachen, daß, wenn andere Umstände dabey concurriren, und in genaue Erwegung gezogen werden, nichts miraculeuses (6) dabey verhanden seyn werde, wovon man Exempel anführen könte, iedennoch aber Kürtze halber solches aussetzen wollen. Was weiter von einer Frauens=Person, Nahmens Militza, angeführet wird, daß selbige vieles liquides (7) Geblüthe und gesundes Eingeweide gehabt, unter andern auch an statt ihrer magern Leibes=Complexion (8) fett und vollkommen gewesen, so ist bereits in Ansehung des ersten geantwortet; was aber die Veränderung des Cörpers anbelanget, kan dergleichen anscheinende Fettigkeit aus einer faulenden Iährung geschehen seyn, wie denn auch, was bey denen folgenden Numeris von denen unverweseten Cörpern angezeiget wird, solche seine natürlichen Ursachen haben kan, indem nach Art und Beschaffenheit der Kranckheit und des Cörpers, der Iahrs=Zeit, des Alters etc. ein Cörper vor dem andern der Fäulniß eher oder später unterworffen; und ist übrigens am meisten zu desideriren (9), daß bei dieser Untersuchung in Ansehung der Leute, welchen das Blut ausgesogen seyn soll, kein lebendig Exempel, noch weniger aber die Art, wie selbiges geschehen? ingleichen ratione (10) der Erscheinungen keine Spuren gezeigt werden, massen denn das Exempel von der Frauens=Person Stanoicka, und dessen, was ihrem Angeben nach mit dem verstorbenen Millove ihr begegnet, um so viel weniger zu attendiren (11), als dergleichen Weiber, wenn sie von melancholischer Complexion, zu nächtlicher Zeit in Träumen und sonsten sich allerhand fürchterliche Gesichter vorstellen können. Aus diesem eintzigen Exempel aber auff die Würcklichkeit dieser Erscheinung und die Aussaugung an und vor sich selbst kein Schluß zu machen ist. Letztlich ist insonderheit hierbey anzumerken, daß die bisherige Blame (12) der Vampyrschafft nur auf lauter arme Leute gebracht, und man ohne vorgängiger umständlichen, wenigstens aber uns nicht communicirten Untersuch= und Erörterung die Todten in den Gräbern geschimpfft, und als Maleficanten (13) tractiret (14) worden. Bey welcher der Sachen Bewandtniß denn wir davor halten, daß man bey dieser Quaestion (15) behutsam zu verfahren, und noch zur Zeit nicht glauben kan, daß dergleichen Aussaugung von den todten Cörpern geschehe, auch selbige ihre Qualität durch die Aussaugung, oder den Gebrauch ihres Bluts, und der Erde von denen Gräbern, worinnen sie liegen, nicht fortpflanzen können, noch weniger aber, daß man sich der darwider adhibirten (16) Mittel der Exequirung (17) dieser Todten mit Effect gebrauchen könne.
Welches Ew. Königl. Maj. wir unserer allerunterthänigsten Obliegenheit nach zu referiren nicht ermangeln sollen. Die wir in unterthänigster Devotion beharren
Ew. Königl. Maj.
Berlin, den 11. Mart.
1732
alleruntertänigst=treugehorsamste
Zur Königl. Societät derer Wissenschaften verordnete Vice-Praesident, Doctoren u. Mit=Glieder.


Anmerkungen:
1. lat.: mitteilen
2. lat.: berichtet
3. lat.: untersucht
4. lat.: nachgewiesener
5. lat.: Höhlung
6. lat.: wunderbares
7. lat.: flüssiges
8. lat. : Beschaffenheit
9. lat.: vermissen
10. lat.: in Betrachtung
11. lat.: Acht geben
12. üble Nachrede
13. lat.: Verbrecher, Übeltäter
14. lat.: behandelt
15. lat.: Frage
16. lat.: gebrauchen, anwenden
17. lat.: Hinrichtung

Montag, 6. Oktober 2008

Michael Ranft und die Leipziger Vampirdebatte


Bettina Meister, Herausgeberin des Online-Magazin Zauberspiegel, hat heute einen Artikel über Ranfts Tractat von dem Kauen und Schmatzen online gestellt. Denjenigen, die sich für die Hintergründe zum Buch hinteressiert, sei auch mein zeitgleich erschienener Artikel zur Leipziger Vampirdebatte empfohlen.

Donnerstag, 25. September 2008

Nachtrag zur Suche von Otto von Graben zum Steins verschollenem Buch "Unverlohrnes Licht und Recht..."

Während meiner Suche nach dem verlorenen Manuskript Graben zum Steins, Unverlohrnes Licht und Recht derer Todten unter den Lebendigen...., habe ich mir die Ausgabe der Auserlesenen Theologischen Bibliothec vom Jahre 1732 besorgt, die auch Michael Ranft in seinem 1734 erschienen Traktat von dem Kauen und Schmatzen der Toten erwähnt. Laut Ranft sei in diesem Werk etwas über Graben zum Steins Buch zu finden, doch gibt besagte Notiz lediglich den Originalwortlaut wie in Ranfts Traktat wieder. Michael Ranft wartete also im Jahre 1734 nicht auf ein noch zu erscheinendes Buch, wie es durch seine Formulierung vielleicht den Anschein haben möchte, sondern hat vielmehr Wort für Wort den Text aus der bereits zwei Jahre zuvor erschienen Auserlesenen Theologischen Bibliothec übernommen.

Neue Quellschrift zu Leipziger Vampirdebatte online.


Schreiben eines guten Freundes, 1732

Bei den Quelltexten auf meiner Homepage gibt es einen Neuzugang, und zwar das "Schreiben eines guten Freundes an einen anderen guten Freund, die Vampire betreffend, An. 1732."

Viel Spaß beim Lesen wünscht

Nicolaus Equiamicus.

Montag, 22. September 2008

Kisolova 1725 - Die Geburtsstunde des Vampirmythos?


Einer der wohl bekanntesten Fälle von Vampirismus, und gleichzeitiger Auslöser der großen Leipziger Vampirdebatte 1725 – 1734, ist der des Peter Plogojovitz aus dem Flecken Kisolova, dem heutigen Kisiljevo in Serbien. In die Welt gebracht wurde die folgenschwere Meldung durch den österreichischen kaiserlichen Verwalter Frombald im Regierungsbezirk Gradiska. In dem genannten Dorfe begab es sich nämlich, dass innerhalb von acht Tagen neun Personen nach kurzer, heftiger, nach Frombalds Bericht, nur 24-stündiger Krankheit verstarben. Die Einwohner des Dorfes hatten als Ursache für die Todesfälle einen vor bereits zehn Wochen vorher gestorbenen Bauern, Peter Plogojovitz, ausgemacht. Die Menschen sagten aus, dass dieser, als ein blutsaugendes Gespenst des Nachts über sie herfiele und ihnen das Leben raube. Eine Gesandtschaft des Dorfes verfügte sich darauf zu der Verwaltungsbehörde nach Gradiska, um Frombald dazu zu bewegen, die Erlaubnis zur Exekution des vermeintlichen Vampirs zu erteilen. Der Verwalter wies die Gesandten darauf hin, dass er erst eine Anfrage diesbezüglich zur obersten Regierungsstelle nach Belgrad senden müsse; sie sollten die Antwort darauf abwarten. Die Gesandtschaft drohte Frombald jedoch damit, dass die Einwohnerschaft das Dorf samt und sonders verlassen würde, wenn man ihrem Begehren nicht stattgeben wollte, mit der Begründung, dass das ganze Dorf bis dahin von dem Vampir ausgerottet sein werde, wie es bereits schon unter türkischer Herrschaft, die im Jahre 1718 endete, bereits geschehen wäre. Da Frombald nicht riskieren konnte, dass die Bewohner des Dorfes ihre Drohung wahr machten, - die Bauern waren aus militärischen Gründen in der unsicheren Grenzgegend zum Türkischen Reich unverzichtbar, - sah er sich genötigt mit ihnen zu kommen und die Angelegenheit selbst in Augenschein zu nehmen.
Die bei seiner Ankunft bereits ausgegrabene (!) Leiche des Peter Plogojovitz zeigte zu seiner Verwunderung nicht die geringsten Anzeichen von Verwesung; auch lies sich kein schlechter Geruch feststellen, ungeachtet, dass sie seit zehn Wochen beerdigt war. Ferner stellte Frombald fest, dass Haare und Bart an der Leiche gewachsen zu sein schienen, auch dass sich eine neue, rosige Haut bildete, nachdem die alte sich vom Körper gelöst hatte; ein Gleiches geschah mit den Fingernägeln. Besonders erstaunt stellte er fest, dass sich in dem Mund Plogojovitz’ frisches Blut befand. Frombald ließ es darauf zu, dass die Einwohner des Dorfes dem vampirischen Toten einen angespitzten Pfahl durch die Brust schlugen, wobei, wie Frombald bemerkte, frisches Blut in großer Menge nicht nur aus der Wunde, sondern auch aus Mund und Ohren floss. Danach wurde der Leichnam zu Asche verbrannt. Der Verwalter verfertigte darauf nach seiner Rückkunft an seinem Amtssitz einen Bericht über die Beschaffenheit des Falles und die Umstände der Exekution der Leiche, datiert auf den 06. April 1724 und sandte jenen, irritiert über das Vorgefallene entweder nach Belgrad, von wo er nach Wien weitergeleitet wurde, oder aber auch direkt nach Wien. Im Wienerischen Diarium vom 21. Juli wurde dieser Bericht dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Nachricht verbreitete sich darauf rasch im Deutschen Reich, und besonders in Leipzig wurde man darauf aufmerksam, so dass der junge Michael Ranft an der dortigen Universität im gleichen Jahre noch eine öffentliche Dissertation zu diese Thema hielt. Erweitert um einen zweiten Teil wurde seine Schrift De masticatione mortuorum in tumulis 1728 zum ersten eigentlichen gedruckten Vampirtraktat. (Seine kurze Dissertation aus dem Jahre 1725 liegt gleichfalls in einem kleinen, nur dreiundzwanzigseitigen Druck aus diesem Jahre vor).

Kurioser Weise ereignete sich zur gleichen Zeit (im Jahre 1725, auch im selben Monat) ein ähnlicher Fall von Vampirismus in dem Dorfe Herinbiesch im Distrikt Lugos – Facset/Temesvar, doch da es weder der Verwalter des Distriktes, Johannes Ràc de Mèhadia, noch der kaiserliche Oberinspektor, Baron von Rebenstich für notwendig erachteten, die Behörden in der fernen Hauptstadt mit solchen Dingen zu beunruhigen, blieb dieses Ereignis fast vergessen in den Archiven zurück. Sonst wäre dieser Fall sehr wahrscheinlich mit dem aus Kisolova in einem Atemzug genannt worden und hätte einen identischen Bekanntheitsgrad erreicht. Um jedoch die Vollständigkeit des Artikels zu gewährleisten folgt nun der bekannte Bericht des Verwalters Frombald, wie er im Wienerischen Diarium wiedergegeben ist:

Nachdeme bereits vor 10. Wochen, ein dem Dorff Kisolova, Rahmer-District, gesessener Unterthan, Namens Peter Plogojovitz, mit tode abgegangen, und nach Raitzischer Manier (1) zur Erden bestattet worden, hat sichs in ermeldetem Dorff Kisolova geäußert, daß innerhalb 8. Tagen, 9. Personen, so wohl alte als junge, nach überstandener 24. stündiger Kranckheit also dahin gestorben, daß, als sie annoch auf dem Todt-Bette lebendig lagen, sie öffentlich ausgesaget, daß obbemeldeter, vor 10. Wochen verstorbener Plogojovitz, zu ihnen im Schlaff gekommen, sich auf sie geleget und gewürget, daß sie nunmehro den Geist aufgeben müsten; Gleichwie dann hierüber die übrigen Unterthanen sehr bestürzet in solchem noch mehr bestärcket worden, da des verstorbenen Peter Plogovitz Weib, nachdem sie zuvor ausgesaget, daß ihr Mann zu ihr gekommen, und seine Oppanki oder Schuhe begehret, von dem Dorff Kisolova weg, und sich in ein anders begeben. Sintemal aber bey dergleichen Personen, (so sie Vampyri nennen,) verschiedene Zeichen, als dessen Cörper unverweset, Haut, Haar, Barth und Nägel an ihm wachsend zu sehen seyn müsten, als haben sich die Unterthanen einhellig resolviret (2), das Grab des Peter Plogojovitz zu eröffnen, und zu sehen, ob sich würcklich obbemeldete Zeichen an ihm befinden; Zu welchem Ende sie sich dann hieher zu mir verfüget, und nebst Andeutung vorerwehnten Casus (3), mich samt dem hiesigen Poppen oder Geistlichen ersuchet, der Besichtigung beyzuwohnen: Und ob ihnen schon erstlich solches Factum reprobiret (4), mit Meldung, daß ein solches vorhero an eine Löbl. Administration (5) unterthänig-gehorsamst berichten, und derselben hohe Verfassung hierüber vernehmen müste, haben sie sich doch keinesweges hierzu bequemen wollen, sondern vielmehr diese kurze Antwort von sich gegeben: Ich möchte thun was ich wollte, allein, wofern ich ihnen nicht verstatten würde, auf vorherige Besichtigung und rechtliche Erkandtnus mit dem Cörper nach ihren Gebrauch zu verfahren, müsten sie Hauß und Gut verlassen, weil biß zu Erhaltung einer gnädigsten Resolution von Belgrad wohl das gantze Dorff (wie schon unter türckischen Zeiten geschehen seyn sollte) durch solchen üblen Geist zugrunde gehen könte, welches sie nicht erwarten wollten. Da man dann solche Leute weder mit guten Worten noch Bedrohungen von ihrer gefaßten Resolution abhalten kunte, derohalben habe ich mich mit Zuziehung des Gradisker Poppen (6), in gemeldtes Dorff Kisolova begeben, den bereits ausgegrabenen Cörper des Peter Plogojovitz besichtiget, und gründlicher Wahrheit gemäß folgendes befunden: Daß erstlich von solchem Cörper und dessen Grabe nicht der mindeste, sonsten der Todten gemeiner Geruch, verspühret, der Cörper, ausser der Nasen, welche abgefallen, gantz frisch, Haar und Barth, ja auch die Nägel, wovon die alten hinweggefallen, an ihm gewachsen, die alte Haut, welche etwas weißlich war, hat sich hinweg gescheelet, und eine neue frische darunter hervor gethan, das Gesichte, Hände und Füsse und der gantze Leib waren so beschaffen, daß sie in seinen Lebzeiten nicht hätten vollkommener seyn können: In seinem Munde habe ich nicht ohne Erstaunen einiges frisches Blut erblicket, welches, der gemeinen Aussage nach, von denen durch ihn Umgebrachten gesogen. In Summa, es waren alle Indicia vorhanden, welche dergleichen Leute (wie schon oben bemercket) an sich haben sollten. Nachdem nun sowohl der Popp, als ich dieses Spectacul gesehen, der Pöbel aber mehr und mehr ergrimmter als bestürtzter wurde, haben sie, gesammte Unterthanen, in schneller Eil einen Pfeil gespitzet, mit solchem den toden Cörper zu durchstechen, an das Hertz gesetzet, da dann bey solcher Durchstechung nicht nur allein häuffiges Blut, so gantz frisch, auch durch Ohren und Mund geflossen, sondern auch andere wilde Zeichen (welche wegen hohen Respect umgehe) (7) vorgegangen. Sie haben endlich offtermelten Cörper, in hoc casu (8), gewöhnlichen Gebrauch nach, zu Aschen verbrannt. Welches dann E. Hochlöbl. Administration hinterbringen, und anbey gehorsamst unterthänigst bitten wollen, daß, wann hierinnen einen Fehler begangen haben sollte, solchen nicht mir, sondern dem vor Furcht außer sich selbst gesetzten Pöbel beyzumessen.
Actum (9). 6. April. 1725.
Kayserlicher Provisor (10) im Gradisker District.


Fußnoten
1. Nach Raitzischer Manier bedeutet, dem Gebrauch der Rätzen entsprechend. Die Rätzen waren ein kleines slawisches Volk, das als Bauernsoldaten in den türkisch-österreichischen Grenzregionen angesiedelt war und über einen eigenes geistliches Oberhaupt verfügte, dass ihre kirchlichen Belange und Gebräuche befehligte.
2. entschlossen
3. Fall
4. Die Tatsache, der Umstand erklärt wurde
5. d. i. eine übergeordnete Verwaltungs – bzw. Regierungsbehörde
6. Ein Pope. Bezeichnung der Geistlichen der orthodoxen Ostkirche
7. Michael Ranft deutet in seinem Traktat von dem Kauen und Schmatzen der Toten in Gräbern darauf hin, dass Frombald hier den erigierten Penis der vampirischen Leiche meint.
8. in diesem Fall
9. so geschehen, gegeben (als gerichtlich offizielle Datumsangabe)
10. Verwalter


Wem der unbearbeitete Originaltext zu schwierig ist, der kann auf meiner Homepage unter Quelltexte die leserfreundliche Version einsehen.

An dieser Stelle möchte ich auch noch auf den hervorragenden Blog Magia Posthuma von Niels K. Petersen hinweisen, auf dem gerade vor einigen Tagen ein interessanter Artikel über den Vampirfall von Kucklina erschienen ist (darin enthalten ist der Brief des Fähnrich von Kottwitz an Dr. Ettmüller in Leipzig im unbearbeiteten Original). Kucklina ist ein Ort in direkter Nachbarschaft zu Medvegija (bzw. Medwedja), wo ebenfalls, im Jahre 1732, ein Aufsehen erregender Vampirfall bekannt wurde. Doch dazu später mehr.

Vampirtraktate online lesen W. S. G. E.


Auf meiner HP Dunkle Kulturgeschichte werde ich in Zukunft einige Vampirtraktate online stellen, in bewährter lesefreundlicher Form bearbeitet natürlich. Den Anfang macht WSGE's Curieuse und sehr wunderbare Relation, von welcher Schrift ich bereits die ersten Seiten hochgeladen habe.

Sonntag, 21. September 2008

Die Vampirplage in Hermsdorf / Oberschlesien im Jahre 1755

Ein gut dokumentierter historischer Fall von Vampirismus ist mir vor kurzem zu Händen gekommen. Stattgefunden hat er im Jahre 1755 in dem kleinen Flecken Hermsdorf (auch Hermersdorf) in Oberschlesien. Den Anfang der Plage verursachte eine gewisse Rosa oder Rosina Polakin, die in jener Gegend als eine Hexe mit Wunderkuren ihren Lebensunterhalt verdiente und zweieinhalb Jahre zuvor verstarb. In der Folgezeit soll sie viele andere Dorfbewohner als Vampir getötet haben, die darauf gleichfalls wieder zu Vampiren wurden. Die Angelegenheit wurde dann Anfang Februar 1755 untersucht und mit den vampirischen Leichen schließlich in bekannter Manier verfahren. Doch ist der Ausgang der Affäre besonders interessant, da dies bisher der einzige mir bekannte Fall aus dem 18. Jahrhundert ist, der für die Ausführenden der Vampirexekution ein Nachspiel hatte: Von staatlicher Seite wurde gegen diese Personen aufgrund des sogenannten „Vampirerlasses“ der Kaiserin Maria Theresia vom 01. März 1755 strafrechtlich vorgegangen. Dieser Erlass der Kaiserin erfolgte auf den Bericht der kaiserlichen Ärztekommission, die den Fall im Auftrag Maria Theresias untersuchten. Der kaiserliche Leibmedicus Gerhard van Swieten, verfertigte darüber ein Gutachten und drängte die Kaiserin dahin, Vampirexekutionen, genauer gesagt unerlaubte Öffnung von Gräbern, und die daraus folgenden Leichenschändungen unter Strafe zu stellen, um so dem „Aberglauben“ des Volkes abzuhelfen. Der Erlass der Kaiserin beinhaltete nun dies, mit dem Zusatz, dass solche Fälle von vermeintlichen blutsaugenden Toten angezeigt werden müssen und dann gegebenenfalls die dafür zuständigen staatlichen Stellen die Angelegenheit untersuchen sollten.
Die Berlinische Priviligirte Zeitung vom Donnerstag, den 02. April 1755 schreibt folgendes:

Aus Oberschlesien, vom 16. Merz.
Die berüchtigten Blutsauger, oder sogenannte Vampyrs, haben lange nichts von sich hören lassen; nunmehro aber kann man aus hiesiger Gegend folgende zuverlässige Nachricht davon erteilen. Schon vor 2 und einem halben Jahr, verstarb zu Hermsdorf oberhalb Troppau eine Weibsperson, welche man in ihrem Leben die Tyroler Doctorin genennet. Diese Weibsperson curirte auf dem Lande herum, und konnte dabey allerhand vermeintliche Zauberkünste bewerkstelligen. Man sagt, sie habe vor ihrem Absterben, ihren Mann aufgetragen, nach ihrem Tode ihren Kopf abzuhauen, und sie nicht auf den Katholischen Kirchhof begraben zu lassen. Immittelst hat sich bald nach ihrem Absterben allerhand geäussert, davon man überzeuget worden, sie sey eine Vampyre gewesen; wie denn nach und nach in dem Dorfe Hermsdorf viele Personen gestorben, von denen man glaubete, dass sie von Blutsaugern zu Tode gequälet worden. Da dieses Uebel weiter gieng, und mehrere Personen sturben, auch dabey verharreten, dass die Vampyrs ihren Todt verursacheten, so wurde allerhochst verordnet, eine Untersuchung gerichtlich anzustellen, die dahin ausfiel, dass man die als Blutsauger in Verdacht gerathene Personen, diesem allerhöchsten Obrigkeitlichen Befehl zufolge ausgraben sollte, und wurden an der Zahl 30 ausgegraben; 10 davon wurden unschuldig befunden, und wieder verscharret; bey 19 erwachsenen Personen aber, und einem Kinde, wurde noch Blut befunden, ohngeachtet die Leichname 1 Jahr, auch etliche 2 Jahr und drüber bereits in der Erde gelegen hatten; diesen wurden als Vampyrs erstlich die Köpfe abgehauen, das Herz durchstossen, und sodann die Cörper zu Aschen verbranndt. Diese Execution ist auf Kayserl. Befehl vor 6 Wochen in dem Dorfe Hermsdorf geschehen, wozu Knechte und Scharfrichter von Troppau, Jägerndorf, Teschen und umliegenden Orten zugezogen worden.

Die Folgen des Erlasses Maria Theresias zeigt die Ausgabe der Berlinischen Priviligirten Zeitung vom 08. Mai 1755. Dort findet sich wiederum eine den Vampirfall in Hermsdorf betreffende Meldung aus Wien vom 23. April:

Nachdem durch die aus Oberschlesien eingelangte Nachrichten der Ruf ausgebreitet worden, als sich dort zu Lande zu Herrinsdorf (evtl. Druckfehler) einige so genannte Vampyren oder Blutsauger spüren liessen, und derowegen von den dortigen Einwohnern die würkliche Ausgrabung und Verbrennung einiger bey ihnen in Verdacht gefallenen Körper vorgenommen worden wäre; so haben Ihro Kayserl. Königl. Majestät zu gründlicher Erforschung der Sache eine eigene Commission von erfahrnen und dem Werke gewachsenen Männern dahin abgeordnet, von welchen nach genauester Untersuchung aller Umstände befunden worden, dass dieses Vorgehen bloß von der durch die seit vielen Jahren her eingewurzelten betrüglichen Vourtheile, und einen sträflichen Aberglauben, verderbten Einbildungskraft der dortigen Bauersleuten herrühren, folglich auch alles, was davon ausgestreuet worden, grundfalsch, und diese gräuliche Execution einzig und allein aus eigenem Antriebe der dortigen Einwohner ohne ohne Vorwissen der gehörigen Landesstände vollzogen worden sey. Welches ärgerliche Beginnen Ihro Majestät nicht nur gegen alle diejenige, die hieran Theil genommen, scharf geahndet, sondern auch mittelst eines an alle Dero Länderrepräsentationes erlassenen Circularrescripts, allen so wohl geistlichen als weltlichen Obrigkeiten allergnädigst anbefehlen lassen, dass sie ihre Untergebene von solchen sträflichen und abergläubischen Irrthümern ableiten, auch bey schwerster Ahndung abhalten sollen, auf solche ärgerliche und abergläubische Art künftig zu verfahren.

Eines gefallenen Engels unheilbare Wunde

Zur Zeit der Quadragesima,
Als vieles Volk von fern und nah
Zerknirscht in gläubig frommer Brust
Und reuig ob der Sünden Wust,
Zum Richterstuhl der Sühne eilt,
Wo Buße wunde Herzen heilt,
Da stand auf einem fernen Fleck
Ein Jüngling, furchtbar, groß und keck;
Sein Antlitz trug wie eine Spur
Erloschener, edlerer Natur;
Der blickte mit verstörtem Sinn
In sich versenkt zum Beichtstuhl hin,
Und wartet ab bis alles fort,
Und tritt dann selbst zum heil’gen Ort,
Erschließt bekennend seinen Mund
Und gibt zahllose Laster kund:
Raub, Gotteslästerungen, Neid,
Mordtaten, Zwietracht, falschen Eid,
Zorn, Schadenfreude, Heuchelei,
Geiz, Ehrenraub, Giftmischerei,
Verführung, Ehebruch, Trug und Hass,
Und Lügen ohne Zahl und Maß,
Die teils er selbst, so Tag als Nacht,
Und teils durch andere vollbracht
Dem Beichtiger wird angst und heiß;
Auf seiner Stirne steht der Schweiß,
Es sträubet sich sein graues Haar.
«Und lebtest du auch tausend Jahr,»
Spricht zitternd er, «zu kurz noch ist
Zu solchen Gräueln diese Frist!»
«Was, tausend Jahre! Kleinigkeit!»
Spricht der, «weit mehr ist meiner Zeit.»
Da bebt der Pater innerlich
Und waffnet mit dem Kreuze sich;
Und fragt beherzt: «Wer bist du? Sprich!»
Der spricht: «Der Himmel war mein Ziel,
Woraus mit Luzifer ich fiel!»
«Und was,» fragt jener, «willst du hier?
Wozu kommt dein Bekenntnis dir?»
«Ich,» spricht er, «sah und nahm in acht,
Schwarz war wie unsere finstere Nacht,
Wer mit der Schuld der Missetat
Den Stuhl der Sühne hier betrat;
Und jeder kehrt wie schneegebleicht
Von dir zurück nach seiner Beicht,
Gewichen war von ihm der Fluch.
Da dacht ich: Wert ist’s den Versuch;
Vielleicht wird Schönheit, Trost und Heil,
Nach meiner Beicht auch mir zuteil!»
Und wie Sankt Martin einst getan,
Spricht auch zu ihm der Gottesmann;
«Tu Buße, nur für deine Schuld,
Dann wird dir sicher Gottes Huld
Gleich jenen, die du hier gesehen.»
Der spricht: «Das soll gewiss geschehen!
Es sei dein Bußwerk welcher Art:
Mir fällt es nimmermehr zu hart;
Kein Fasten, Leiden, keine Pein
Soll mir zuviel und lästig sein.»
Der Priester spricht: «Ob auch der Last
Der Schulden, die auf dir du hast,
Der Sand am Meer an Anzahl reicht,
So sei doch deine Buße leicht;
Nicht vieles Fasten, keine Pein,
Dies wenige sollst du allein;
Wirf dreimal dich zur Erde hin
Und rufe mit zerknirschtem Sinn:
Mein Schöpfer, ach, verzeihe mir,
Denn schwer gesündigt hab ich dir!
So du dies tust auf meinen Rat,
Gebleicht wird dann die Missetat;
Und sei gewiss, es ist kein Wahn,
Gott nimmt dich schnell zu Gnaden an.»

Darauf gibt der, mit erzürntem Blick,
Dem klugen Beichtiger zurück:
«Dies tu ich wahrlich nimmermehr;
Ich fehlte nicht; wohl aber er;
Denn Gott hat Unrecht mir getan!»
Da spricht der fromme Gottesmann,
Ob solcher Lästerung durchbebt:
«So wahr der Herr dein Schöpfer lebt,
Es bleichet deine Schuld sich nie.
Drum, Geist der Bosheit, schweig und flieh!
Beugst du den stolzen Nacken nicht,
Bleibt ewig fremd dir Gottes Licht,
Der Reuigen nur Huld verheißt.»
Er sprach’s; - verschwunden war der Geist.
(Caesarius lib. 3. cap. 26.)

Diese „ketzerische“ Parabel aus dem Dialogus miraculorum des für seine Gelehrtheit berühmten mittelalterlichen Zisterziensermönchs Caesarius von Heisterbachs (*1180 † um 1240) finde ich sehr interessant, da die Kirchen die Lehrmeinung vertreten, dass die gefallenen Engel für immer von Gott verstoßen sind und ihnen daher in keinem Falle von diesem Gnade zuteil werden kann.

Mittwoch, 17. September 2008

Bericht über einen Nachzehrer in Martin Luthers Tischreden

Als ein naher Verwandter des blutsaugenden Vampirs in den slawischen Ländern Europas ist der mehr im deutschsprachigen Raum vertretene sogenannte Nachzehrer anzutreffen. Über diese unruhigen Leichname finden sich besonders in den vergangen Pestzeiten viele Beispiele. Besonders interessant ist hierbei, dass sogar der große Reformator Dr. Martin Luther von dem Pfarrer Georg Rörer gebeten wurde, seine Ansichten zu diesem Phänomen zu offenbaren. Niedergelegt findet sich die Antwort Luthers in J. Aurifaber’s Tischreden oder Colloquia / D. M. Luther, Eisleben 1566 fol. 298:

Wunderbarliche Historie vom Teufel / der die Leut betrug und wuergte.

Randglosse: Des Teufels betrug mit dem umb sich fressen in Grebern

Es schreib ein Pfarherr M. Georgen Rörer gen Wittenberg / Wie ein Weib auff einen Dorff gestorben were / und nu weil sie begraben / fresse sie sich selbs im Grabe / darum weren schier alle Menschen im selben Dorff gestorben / Und bat / er wollte D. Mart. Fragen / was er dazu riete / Der sprach / das ist des Teufels betriegerey und bosheit / wenn sie es nicht gleubeten / so schadete es jnen nicht / und hielten es gewiss für nichts anders / denn für des Teufels Gespenst. Aber weil sie so abergleubisch weren / so stürben sie nur jmerdar je mehr dahin. Und wenn man solchs wüste / solt man die Leute nicht so freventlich ins Grab werffen / sondern sagen / Da friss Teufel / da hastu gesaltzens / du betreugest uns nicht.

Randglosse: wonach der Teufel furnemlich fischet

Und sprach D. M. Luther weiter / Der Teufel will kurtzumb gefurcht / geehret und angebetet sein / Es ist ein sehr hefftiger stoltzer Geist / kann nicht leiden / das man ihn will verachten. Also befahl ich auch / sprach D. Martinus / man solt dem Pfarherrn wider schreiben / das sie es gewis sollten dafuer halten und gleuben / Es were kein Gespenst oder Seele / sondern were der Teufel selbs. Darumb sollten sie in die Kirche zusammen gehen / und Gott bitten / er wolt jnen jre Suende vergeben umb Christus willen / und dem Teufel wehren.

Martin Luther gibt in seiner Antwort an Georg Rörer zu verstehen, dass nicht der Leichnam die Schuld am Dahinsterben der Menschen trage, sondern dass das Fressen und Schmatzen im Grabe ein Blendwerk des Teufels sei und dieser allein die Schuld daran trage. Die Menschen glaubten an die Betrügerei des Teufels und verfielen in eine Angst, dass sie davor stürben. - Würden sie nicht daran glauben, so würde ihnen auch nichts geschehen. Der Reformator verneint also in seiner Antwort rigoros die Existenz eines Nachzehrers und greift damit der Naturwissenschaft des 18. Jahrhunderts schon vor, nur dass diese späterhin zudem jegliche teuflische Beteiligung abstritten.

Ulrich Molitor’s De laniis et phitonicis mulieribus

Oder Von Hexen und Unholden

De laniis (richtiger: De lamiis) et phitonicis mulieribus ist nach Johannes Niders Formicarius und Kramers Hexenhammer eine der ersten gedruckten Schriften, die sich mit dem Hexenwesen beschäftigt und wurde im Jahre 1489 von dem Konstanzer Juristen Ulrich Molitor (* 1442 † 1507 oder 1508) verfasst.
Nach Bekanntgabe der sogenannten „Hexenbulle“ Summis desiderantes affectibus im Jahre 1484, welche auf Betreiben des Inquisitors Heinrich Kramer (lat. Institoris) von Papst Innozenz VIII. aufgesetzt wurde, erschien erstmalig 1486/87 ein gedrucktes Buch, das sich ausschließlich der Frage des Hexenwesens und den Verfahren gegen Hexen befasste, der Malleus maleficarum. Als Autoren gelten gemeinhin Heinrich Kramer und dessen Vorgesetzter Jakob Sprenger, wobei man in neuerer Zeit die alleinige Autorschaft Kramers annimmt.
Das Erscheinen der Schrift Ulrich Molitors De laniis et phitonicis mulieribus im Jahre 1489 lässt sich als eine direkte Antwort des Juristen Molitors auf den Malleus maleficarum deuten, da seine Schrift diesem in einigen wichtigen Punkten widerspricht.
Denn als in den Jahren von 1481 bis 1485 Heinrich Kramer in der Diözese Konstanz eine Hexeninquisition durchführte, traf er am dortigen Diözesangericht mit großer Wahrscheinlichkeit mit dem dort beschäftigten Juristen Ulrich Molitor zusammen. Durch die umstrittenen Methoden Kramers während der Hexereiprozesse und durch das Erscheinen des Malleus maleficarum sah sich Molitor persönlich genötigt sein Buch zu verfassen, in welchem er eine durchaus gegnerische Position gegenüber Kramer und dessen Werk bezieht.
Im Gegensatz zu Heinrich Kramer verbannt Molitor in seiner Schrift den Hexensabbat in die Einbildung der Hexen, er leugnet die Existenz der Magie insoweit, dass er sagt, dass die Hexen aus sich selbst heraus nichts vermögen, und dass alles, was diesen zugeschrieben wird, natürlich erklärbar ist oder vom Teufel vollbracht wird. Ferner lehnt er unter der Folter erpresste Geständnisse als nicht der Wahrheitsfindung dienlich ab, da der Angeklagte durch die übergroßen Schmerzen während der Tortur allerlei Sachen gestehen kann, welche er in Wahrheit gar nicht verübt hat. Nichtsdestotrotz plädiert Molitor im Beschluss seines Buches für die Todesstrafe gegenüber Hexen, da diese, auch wenn sie durch ihre „eingebildete“ Zauberei keinen wirklichen Schaden anrichten können, so doch vom christlichen Glauben abfallen und dass sie durch den Dienst, den sie dem Teufel erweisen, Götzendienst begehen und ferner wegen ihres schlechten Beispiels auf ihre Mitmenschen dem Tode zu verantworten seien.
Molitors „De laniis“ erfreute sich während der gut anderthalb Jahrhunderte ihres Erscheinens größter Beliebtheit. Durch ihre in Dialogform zwischen ihm, Ulrich Molitor, seinem Souverän, Herzog Siegmund von Tirol, dem das Buch gewidmet ist, und dem Freunde Molitors, dem Konstanzer Bürgermeister Konrad Schatz, aufgesetzte Schrift, und durch Molitors schreiberisches Talent, die maßgeblichsten Punkte, die das Hexenwesen betreffen, kurz und prägnant wiederzugeben, war die De laniis..., neben dem Malleus maleficarum in der Zeit zwischen ihrer beider Erscheinen bis zum Ende des 16. Jahrhunderts die in Hexereifragen am meisten konsultierte Schrift, so dass sie gleichberechtigt mit dem Buch Kramers behandelt, in etlichen Auflagen immer wieder nachgedruckt wurde. Zudem verfertigte Ulrich Molitor noch im Jahre des Erscheinens der lateinischen Erstausgabe 1489, eine deutsche Übersetzung unter dem Titel Von den Unholden oder Hexen, was ihre Beliebtheit zusätzlich hob, da sich nun auch außerhalb der Universitäten die Masse des Volkes, die des Lateinischen nicht mächtig war, über das Hexenwesen belehren konnte.
Molitor verfasste noch weitere juristische Schriften zu verschiedenen Themen, die jedoch nicht den Bekanntheitsgrad seines Hexentraktates erlangten.
Die in Form eines Gespräches gehaltene Schrift Molitors enthält folgende 9 Punkte, die in 12 Dialogen abgehandelt werden:
- Ob Hexen Hagel und Unwetter erzeugen können?
- Ob Hexen die Macht haben, Kindern und Erwachsenen Schaden zuzufügen und Krankheiten zuzuschicken?
- Ob die Hexen in der Lage seien Männer und Frauen zum Beischlaf unfähig zu machen?
- Ob die Hexen in der Lage seien sich oder anderen Menschen eine andere Gestalt zu geben?
- Ob die Hexen durch die Luft zum Sabbat reisen können?
- Ob der Teufel mit den Hexen den Beischlaf vollziehen kann?
- Ob aus einem solchen Beischlaf Kinder gezeugt werden können?
- Ob die Hexen wahrsagen können?
- Ob man Hexen von Rechts wegen zum Tode verteilen dürfe?

Während der vielen Jahre ihres Erscheinens wurde die Schrift Ulrich Molitors oft mit im Detail verschiedenen Titel wiederholt aufgelegt:

Lateinische Ausgaben erschienen in den Jahren 1489, 1494 und 1495 unter dem Titel De laniis et phitonicis mulieribus
In den Jahren zwischen 1580 und 1600 finden sich Titel wie De lamiis et phitonicis mulieribus, Dialogus de lamiis…, Tractatus de lamiis…

Auf Deutsch erschien Molitors Hexenschrift in den Jahren 1489 – 1508 unter dem Titel Von den Unholden oder Hexen, 1544 unter Hexen Meysterey, und 1575 und später: Von Hexen und Unholden
Die Druckorte der verschiedenen Ausgaben sind unterschiedliche. Bekannt sind Straßburg, Reutlingen und Köln.

Im 17. Jahrhundert und vereinzelt bereits im 16. erschien De laniis... auch als Anhang zum Malleus maleficarum.

Die ersten lateinischen sowie die ersten deutschen Ausgaben von Molitors Buch enthalten sieben Holzschnitte, die Hexen (außer der Eingangsholzschnitt, der Herzog Sigismund, Molitor und Konrad Schatz im Gespräch zeigt) bei verschiedenen Verrichtungen darstellen, wie dem Fahren durch die Luft zum Sabbat, dem Festmahl beim Sabbat, dem Reiten auf einem Wolf, dem „Hexenschuss“, Unwetterbrauen sowie der Unzucht mit einem Buhlteufel.
Die Ausstattung einer Hexenschrift mit Holzschnitten ist überaus selten, so dass diesen sehr frühen Darstellungen eine besonders wertvolle Bedeutung zukommt. Zudem sind die Holzschnitte aus dem Werk Molitors auch heute noch beliebte Schmuckbilder in neuzeitlichen Büchern über die Hexenprozesse, so dass man kaum eines findet, in welchem nicht mindestens einer von ihnen wiedergegeben ist.

Montag, 8. September 2008

In wenigen Tagen erscheint das neue Shekinah-Magazin



Bald ist es wieder soweit: Am 20. September erscheint die neueste Ausgabe der Shekinah-Schriftenreihe!

Darin wird enthalten sein (Verlagsinfo):

· Vorwort
· Ja, woran glauben Sie denn? Eine Religionskritik (Teil 2) von Frater Eremor & Frater Pandagaz247
· Saljar Heljar - Eine Reise ins Reich der Hel von Christiane Kliemannel
· Das Licht, das nicht ist von Kenneth Grant
· Die zauberische Gestaltveränderung am Beispiel des Werwolfs von Equiamicus
· Das Tor des Silbernen Schlüssels von der Loge Magan (Dragon Rouge Polen)
· In Nomine Luciferi von Frater Lashtal-NHSH 3.8.4.
· Wissenschaftliche Magie? von Frater Fäustchen
· Der Magus von Voenix
· Seidr - Altnordische Magie von Holger Kliemannel
· "Everything begins with Yearning" - Ein Interview mit Werkraum von Thomas Lückewerth
· Ein schwangeres Nichts - Schöpfungsenergie aus dem Chaos kreieren von Frater Pandagaz247
· Das geheimnisvolle Jahresorakel 2009 - Ein kreatives Magieprojekt für Wagemutige von Grauwolf
· Vipassana - mal anders von Romero E. Sotes
· Rezensionen
· Verlosung
· Impressum & Mehr
Schlussgedanken - Kraftplatztourismus von C. Stettler

Shekinah 4
100 Seiten, zahlreiche Abb., DIN A5, Broschur
ISBN 978-3-939459-16-3
€ 10,00
Erscheinungstermin: 20. September 2008

Donnerstag, 4. September 2008

Der vergessene Fall des Vampirs von Herinbiesch, Distrikt von Lugos – Facset/Temesvar aus dem Kisolova - Jahr 1725

Das Jahr 1725 hat in der Erforschung des historischen Vampirismus eine ganz besondere Bedeutung. Es war das Jahr des so berühmten Kisolova - Falles um den Vampir Peter Plogojovitz, der von dem k.u.k. Verwalter des Gradisker Distrikts Frombald dokumentarisch mit Datum vom 5. April 1725 festgehalten wurde. Wie bekannt sein dürfte, war dies der Auslöser der Leipziger Vampirdebatte, die die Gelehrtenwelt in Deutschland mehrere Jahre in Atem halten sollte.

Umso interessanter befindet es sich, dass sich zeitgleich mit dem Fall des Peter Plogojovitz ein ganz ähnliches Ereignis im Lugos – Facseter Distrikt abspielte:

Am 31. März 1725 beauftragte der kaiserliche Oberinspektor Baron von Rebenstich den Verwalter des eben genannten Distriktes Johannes Ràcz de Mehàdia, nachdem dieser ihm Bericht über einen evtl. vorhandenen Vampir in der Ortschaft Herinbiesch gegeben hatte, den verdächtigen Leichnam, bei dem es sich um eine zu Lebzeiten im Verdacht der Zauberei befindliche Person handelte, aus dem Grabe zu erheben und zu begutachten, sowie ihm darauf weitere Nachricht zukommen zu lassen.

Der Verwalter Johannes Ràcz verfasste darauf unter Datum vom 3. April 1725 folgenden Bericht:

„Aus Einer löbl. Kays. Administration Gnädigen Befehlich habe wegen der zu Herinbiesch in Verdacht gehabten Zauberer den Gegenschreiber dahien geschickt, dass Grab eröffnen zu lassen. Welcher auch Befunden, dass derselbte Verstorbene Also friescher undt unversehrter, ja die rechte handt Beym Mundt Gehabter, mit dem Kopf Gegen die rechte seithen Verwendeter Gelegen undt unter dem Kopf bluth gesehen worden. Also dass kein andere Muthmassung, weilen der Körper doch schon über drey Monath in der Erden lieget, undt keine Versehrung an Ihme Gefunden kann werden, dass dieser der Bluthsaugerer sein muß. Wessentwegen Von Einer Löbl. Kayserl. Administration gewärtig Bien dehro Gnädigen Befehlich, waß fernerhien mit diesem Körper zu thuen sey, weilen solcher in eröffnetem Grabe mit dabey haltender Wacht lieget.“

Der österreichische Oberinspektor Baron von Rebenstich ließ darauf dem Verwalter Johannes Ràcz datiert auf den 10. April 1725 folgenden Bescheid übersenden:

„Nachdem sich in genauer untersuchung gezaiget, dass der in Verdacht gewesene Zauberer auf die beschriebene arth und weise auß billichen verdacht alß ein bluthsaugerer zu achten, So kann derselbe (der Verwalter Johannes Ràcz) auch mit dem körper ohne weiters dasjenige volführen lassen, was man sonsten in derley begebenheiten dieser Zeithero zu beobachten gewohnet und practicirt hat.“

D. h. der Leichnam wurde vermutlich durch die Brust gepfählt und/oder zusätzlich geköpft. Nach dieser Prozedur wurde der Leichnam entweder mit seinem Kopf zwischen den Beinen wiederum beerdigt; wahrscheinlicher jedoch verbrannt und seine Asche zerstreut. Durch die gute Quellenlage ist dieser Fall ebenso gut dokumentiert wie derjenige des Peter Plogojovitz zum gleichen Zeitpunkt. Weshalb der Kisolova – Fall einen wesentlich größeren Bekanntheitsgrad erlangte, mag wohl daran liegen, dass dieser im Wienerischen Diarium vom 21. Juli in der breiten Öffentlichkeit publik gemacht wurde. Der Fall des namenlosen Zauberers aus Herinbiesch fiel so, wie etliche andere aus den Folgejahren, unverdienterweise der Vergessenheit anheim.
Interessant in diesem Fall ist besonders der Umstand, dass die Person zu Lebzeiten den Ruf hatte, ein Zauberer zu sein; also schon dadurch im dortigen Volksglauben prädestiniert war, nach seinem Tode ein Vampir zu werden.
Als zweiter Aspekt kommt hinzu, dass der Tote, wie im Bericht vom 3. April vermerkt wird, „die rechte Handt beim Mundt Gehabter,...“, was darauf hinweist, dass die er zudem ein Nachzehrer war, also ein Leichnam, der sich im Grabe selbst bzw. sein Leichentuch oder -hemd verzehrt. Der gemeine Glaube lief darauf hinaus, dass, solange der Tote seine Körperteile oder Laken benagte, er lebende Menschen ins Grab nachzieht, d. h. auf sympathetische Weise tötet.
Ich bin z. Zt. dabei noch weitere Dokumente zu diesem Fall ausfindig zu machen und werde, sofern mir dies gelingt, noch mehr dazu schreiben.

Dienstag, 2. September 2008

Die Leipziger Vampirdebatte 1725 - 1734

Im Zusammenhang mit den frühesten Abhandlungen zum Vampirismus stößt man früher oder später auf den Begriff der Leipziger Vampirdebatte. Als solche bezeichnet man die gelehrte Auseinandersetzung der Wissenschaft im theologischen, naturkundlichen und medizinischen Bereich auf die durch angeordnete Untersuchung der österreichischen Behörden im besetzten nördlichen Serbien bekannt gewordenen Fälle von Vampirismus in Kisolova 1725 und Medwegia 1731/32. Beide Fälle gehören bis heute zu den am besten dokumentierten ihrer Art. Den offiziellen Bericht zum Kisolova Fall über den vermeintlichen Vampir Peter Plogojovitz verfasste der kaiserliche Verwalter Frombald, der seinen Sitz in Gradiska inne hatte, am 06. April. Den Medwegia Fall im Winter 1731/32 schildert abschließend Johann Flückinger, dem in dieser Angelegenheit untersuchenden und leitenden Arzt des Fürstenbuschischen Regiments, in einem von ihm selbst erstellten Abschlußbericht, datiert auf den 07. Januar 1732.
Diese Berichte lösten in Deutschland und vor allem in den Leipziger Gelehrtenstuben eine über mehrere Jahre andauernde Diskussion über die Möglichkeit oder Verwerfung des sogenannten Vampirismus aus. Michael Ranft, der spätere nebraische Diakon, hielt als erster am 27. September 1725 einen öffentlichen Vortrag zu diesem Phänomen an der Leipziger Universität. Im Jahre 1728 folgte dazu die erste gedruckte Schrift, nämlich Ranft’s De masticatione mortuorum in tumulis liber singularis, continens duas dissertationes, quarum prior historico – critica, posterior vero philosophica est. Lipsiae 1728. Sie blieb für einige Zeit, bis zum Jahre 1732 die einzige gedruckte Schrift, die sich mit den blutsaugenden Toten beschäftigte. Dies änderte sich jedoch rapide nach dem Bekannt werden der Ereignisse von Medwegia. Die Gelehrten meldeten sich nun zu Wort, und eine Fülle von größeren und kleineren Druckerzeugnissen zu diesem Thema, sowohl in deutscher als auch lateinischer Sprache, bevölkerten die Buchläden Leipzigs. Selbst der König von Preußen, Friedrich Wilhelm I. holte sich ein Gutachten der kgl. Akademie der Wissenschaften über die Vampire ein. Den Abschluss der Debatte schuf schließlich wiederum Michael Ranft mit einer erweiterten 1734 erschienen Neuauflage seiner Schrift über die Vampire, diesmal jedoch in deutscher Sprache: Tractat von dem Kauen und Schmatzen der Todten in Gräbern. Worin die wahre Beschaffenheit derer Hungarischen Vampyrs und Blut = Sauger gezeigt, auch alle von dieser Materie bißher zum Vorschein gekommene Schrifften recensiret werden. Leipzig 1734.
Erst einige Jahre später, in den 1740er Jahren, griff der Benediktinermönch Augustinus Calmet aus Lothringen, einer der bedeutendsten katholischen Theologen, das Thema noch einmal auf und verfertigte im Jahre 1746 eine Summa des Vampirglaubens, vorerst in französischer Sprache. Eine stark erweiterte Neuauflage erschien 1751 auf Deutsch unter dem Titel: Gelehrte Verhandlung der Materi, von Erscheinungen der Geisteren, und denen Vampiren in Ungarn, Mahren etc.
Eine Annäherung der Positionen geschah während der Leipziger Debatte nicht. Der Vampirismus wurde von einigen gänzlich verneint, von manchen bejaht, von anderen wiederum als unerklärliches Phänomen behandelt. Die wichtigsten Schriften, die, ausgelöst durch den Gelehrtenstreit in Druck erschienen, sind:

- Michael Ranft: De masticatione mortuorum in tumulis liber singularis, continens duas dissertationes, quarum prior historico – critica, posterior vero philosophica est. Lipsiae 1728.
- Michael Ranft: Tractat von dem Kauen und Schmatzen der Todten in Gräbern. Worin die wahre Beschaffenheit derer Hungarischen Vampyrs und Blut = Sauger gezeigt, auch alle von dieser Materie bißher zum Vorschein gekommene Schrifften recensiret werden. Leipzig 1734.
- Johann Christoph Pohl: DISSERTATIONEM DE HOMINIBVS POST MORTEM SANGVISVGIS, VVLGO SIC DICTIS Vampyren. Lipsiae 1732.
Schreiben eines guten Freundes an einen andern guten Freund / Die Vampyren betreffend. de dato 26. Martii 1732.
- Johann Heinrich Zopf: DISSERTATIO DE VAMPYRIS SERVIENSIBUS QVAM SVPREMI NVMINIS AVSPICIO. DVISBVRGI AD RHENUM 1733.
- Dr. Johann Daniel Geyer: Müßiger Reise Stunden Gedancken Von denen Todten Menschen = Saugern. Dressden 1735.
- Geistliche Fama, mitbringend Einige Neuere Nachrichten von göttlichen Gerichten / Wegen / Führungen und Erweckungen. Sarden 1732.

- Anonymus : Visum et Repertum. Uber die so genannten Vampirs, oder Blut = Aussauger, So zu Medvegia in Servien, an der Türckischen Granitz, den 7. Januarii 1732 geschehen. Nebst einem Anhang Von dem Kauen und Schmatzen der Todten in Gräbern. Nürnberg 1732.
- Putoneus: Besondere Nachricht von denen Vampyren oder so genannten Blut = Saugern, wobey zugleich die Frage, ob es möglich, dass verstorbene Menschen wiederkommen, denen Lebendigen durch Aussaugung des Bluts den Tod zuwege bringen und dadurch gantze Dörffer an Menschen und Vieh ruinieren können? Leipzig 1732.
- Anonymus: Actenmäßige und umständliche Relation von denen Vampiren oder Menschen – Saugern, welche sich in diesem und vorigen Jahren im Königreich Servien hervorgethan. Nebst einem Raisonnement darüber und einem Hand = Schreiben eines Officiers des Prinz Alexandrischen Regiments aus Medvedia in Servien an einen berühmten Doctoren der Universität Leipzig. Leipzig. A. 1732.

- Christoph Friedrich Demelius: Philosophischer Versuch, ob nicht die merckwürdige Begebenheit derer Blut = Sauger in Nieder = Ungern, A. 1732 geschehen, aus denen pricipiis naturae, ins besondere aus der sympathia rerum naturalium und denen tribus facultatibus hominis könne erleutert werden. Vinariensi. A. 1732.
- Otto, Grafens zum Stein unverlohrnes Licht und Recht derer Todten unter den Lebendigen, oder gründlicher Beweis der Erscheinung der Todten unter den Lebendigen, und was jene vor ein Recht in der obern Welt über diese noch haben können, untersucht in Ereignung der vorfallenden Vampyren, oder so genannten Blut = Saugern im Königreich Servien und andern Orten in diesen und vorigen Zeiten. Berlin und Leizig o. J.
(vermutl. nie erschienen)
- Gottlob Heinrich Vogt: Kurtzes Bedencken Von denen Acten = mäßigen Relationen Wegen derer Vampiren, Oder Menschen = Und Vieh = Aussaugern. Leipzig 1732.
- Johann Christian Fritsche: Eines Weimarischen Medici Muthmaßliche Gedancken Von denen Vampyren, Oder sogenannten Blut = Saugern. Leipzig 1732.
- Johann Christoph Harenberg: Vernünftige und Christliche Gedancken Über die Vampirs Oder Bluhtsaugende Todten. Wolffenbüttel 1733.
- Johannes Christianus Stock: DISSERTATIO PHYSICA DE CADAVERIBUS SANGUISUGIS. Von denen so genannten Vampyren oder Menschen = Säugern.. Jenae 1732.
- W. S. G. E. : Curieuse und sehr wunderbare Relation, von denen sich neuer Dingen in Servien erzeigenden Blut = Saugern oder Vampyrs, aus authentischen Nachrichten mitgetheilet, und mit Historischen und Philosophischen Refelexionen begleitet. Anno 1732.

Montag, 1. September 2008

Otto von Graben zum Stein nun auch bei Wikipedia

So, nun verfügt Wikipedia auch über einen Artikel von Otto von Graben zum Stein.
Wer Fehler findet, bitte korrigieren oder mit mir in Verbindung setzen!

Unverlohrnes Licht und Recht derer Todten unter den Lebendigen

Eine verschollene Schrift der Leipziger Vampirdebatte 1725 – 1734

Als Reaktion auf die bis heute bekanntesten und relativ gut dokumentierten Fälle von Vampirismus in Kisolova 1725 und Medwegia 1731/32 in Serbien entstand, wie bekannt sein dürfte, vor allem in Deutschland die Diskussion unter den Gelehrten und Akademikern über die Existenz oder Erklärung des ungarisch – serbischen Vampirphänomens. In Folge dessen erschienen vor allem im Jahre 1732, nach dem Bekanntwerden des Medwegia-Falls, eine große Anzahl beachtenswerter Schriften zu diesem Thema, wie z. B. Demelius’ Philosophischer Versuch..., W. S. G. E.’s Curieuse und sehr wunderbare Relation..., oder auch Putoneus’ Gründtlicher Bericht..., um nur einige zu nennen. Alle diese und noch viele andere Schriften aus dem gleichen Jahre oder der Folgezeit werden bei modernen Büchern über Vampirismus sowie auf Internetseiten als Quellen genannt. Darunter befindet sich auch ein Werk, das immer wieder als eine solche Quelle mit angeführt wird. Es handelt sich hierbei um ein Buch des damaligen Vizepräsidenten der Preußischen Akademie der Wissenschaften, Otto von Graben zum Stein.
Über die Person Ottos von Graben zum Stein selbst gibt es viele widersprüchliche Angaben, die seine Person deshalb in einem Halbdunkel der Geschichte zurücklassen. Weder Geburts- noch Sterbejahr sind genau datiert. Er stammte ursprünglich aus Tirol und trat zu einem unbekannten Zeitpunkt einem geistlichen Orden, dem Ordo Servorum Mariae bei. Als ein solcher Servitenmönch diente er als Feldprediger in Sizilien, musste jedoch von dort im Jahre 1728 fliehen, da er eine kirchenkritische Schrift veröffentlicht hatte bzw. in gehaltenen Predigten die Rechte des römisch-deutschen Kaisers gegenüber dem päpstlichen Stuhl in Rom verteidigte. Dies könnte aber auch nur ein vorgeschobener Grund gewesen sein, denn nach seiner Flucht begab er sich nach Preußen, wo er offiziell die lutherische Konfession annahm. Wie es ihm gelang, in die unmittelbare Umgebung des preußischen Königs zu gelangen, bleibt im Dunklen. Doch hält sich mit bemerkenswerter Hartnäckigkeit das Gerücht, dass er dort als Spion für Österreich tätig war. König Friedrich Wilhelm von Preußen bevorzugte ihn als Gesellschafter und auch als eine Art Hofnarr, was von Graben zum Stein oft nachteilig ausgelegt wird und auch an seiner Glaubwürdigkeit selbst rütteln soll. Dem muss jedoch ausdrücklich widersprochen werden, wenn man sich die Zeit nimmt, einen Blick in seine erhaltenen Werke, und dieser sind nicht wenige, zu wagen. Zu den bereits oben genannten wären hier zu erwähnen:
- Schematismus anatomiae hodiernae Romanaeecclesiae...
- Merckwürdige und recht seltsame Begebenheiten des auf wundersamen Wegen gereisten Pilgrims...
- Nachricht von der königlichen Residenz – Stadt Potsdam...
- Das jetzt blühende Potsdam mit poetischer Feder entworfen...
- Italiänisch – Teutsches und Teutsch – Italiänisches Hand – Lexicon...
- Allgemeine Schutz – Schrifft des ehrsamen Weiber – Handwerckes...
- Das betrübte Dressden...

und noch einige mehr.
Ferner betätigte er sich als Übersetzer, Zeitungsherausgeber (Potsdammischer Mercurius) und Lehrer für die italienische Sprache. Nicht alle Werke von Graben zum Stein erschienen auch unter seinem tatsächlichen Namen. Er benutzte zuweilen die Pseudonyme Bellamintes, Critille, Andrenius und Pneumatophilus.
Die Schrift, mit der Graben zum Stein seinen Anteil zur Leipziger Vampirdebatte beitragen wollte, trägt den Titel Otto, Grafens zum Stein unverlohrnes Licht und Recht derer Todten unter den Lebendigen, oder gründlicher Beweis der Erscheinung der Todten unter den Lebendigen, und was jene vor ein Recht in der obern Welt über diese noch haben können, untersucht in Ereignung der vorfallenden Vampyren, oder so genannten Blut = Saugern im Königreich Servien und andern Orten in diesen und vorigen Zeiten. Berlin und Leipzig (o. J., sollte allerdings im Jahre 1732 erscheinen).
Während meines Studiums der vampirischen Schriften versorgte ich mich nach und nach mit sämtlichen verfügbaren Quelltexten. Dennoch ist es mir trotz größter Bemühungen bis heute nicht gelungen, ein Exemplar dieser Schrift ausfindig zu machen. Kein Archiv, keine Universitätsbibliothek und auch nicht die Berlinisch–Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, als Nachfolgerin der Preußischen Societät der Wissenschaften, deren Vizepräsident Otto von Graben zum Stein - auch bekannt als Graf zum Stein, geb. um 1690 in Innsbruck, gest. um 1756 in Potsdam - in der Zeit vom 19. 01. 1732 bis zum 30. 06. 1740 war, waren in der Lage, mir eine Auskunft über den Verbleib seiner Schrift zu geben.
Es liegt daher die Vermutung nahe, dass Otto von Graben zum Stein aufgrund eines gegen ihn im Jahre 1731 ausgesprochenen Publikationsverbotes des königlich-preußischen Hofes nicht die Möglichkeit hatte, dieses Manuskript zu veröffentlichen. Als Begründung für dieses Verbot wurde ihm angeblicher „Aberglauben und Schwärmerey“ in seinen bisher veröffentlichten Schriften vorgeworfen und ein Zuwiderhandeln hätte eine Geldbuße von 100 Talern nach sich gezogen, was Graben zum Stein, trotz seines fürstlichen Gehalts von 200 Talern, dann auch davon abhielt, weitere Schriften zu veröffentlichen. Dabei hatte ihn König Friedrich Wilhelm I. ausdrücklich in seinem zum 19. Januar 1732 ausgestellten Ernennungsschreiben zum „Vicepräsidenten der Preussischen Academie der Wissenschaften“ dazu aufgefordert, „darüber zu wachen, dass die Kobolde, Alpen, Irrwische, Wassernixen, verwünschten Leute und Satansgesellen ausgerottet würden.“ Als Nachsatz wurde noch hinzugefügt, dass Graben zum Stein für die Ergreifung und Auslieferung eines jeden dieser Fabelwesen eine Belohnung von 6 Talern ausbezahlt werden solle. Der König und sein „Tabacscollegium“ – das vielmehr die regelmäßige Zusammenkunft zwischen Saufkumpanen darstellte, überzogen die Akademie der Wissenschaften eher mit Spott. Nur so erklärt es sich, warum Friedrich Wilhelm die Präsidentenposten ausgerechnet mit zweien seiner Spaßmacher besetzte. Vielleicht waren Graben zum Steins Schriften zu gut geraten, zu beliebt geworden, und verfehlten somit des Königs offenbares Ziel den Aberglauben auszurotten, um Einiges. Denn der Stein des Anstoßes und Auslöser für das gerichtliche Publikationsverbot waren letztlich seine Sagen von den monathlichen Unterredungen von dem Reiche der Geister, die bis 1731 in zwei Bänden erschienen, und in welchen er Themen wie Erscheinungen der Verstorbenen, Poltergeister und verwunschene Häuser und Plätze anspricht. Nach Aufhebung des Publikationsverbotes zehn Jahre später beschloss er diese Buchreihe unter dem Titel Unterredungen von dem Reiche der Geister unverdrossen mit einem dritten Band. Diese Unterredungen wurden 100 Jahre später von den großen Volkskundlern und Geschichtensammlern ob ihres unglaublich großen Reichtums an solchen Geschichten eifrig konsultiert. Doch trotz der Wiederaufnahme seiner schriftstellerischen Tätigkeit ist nichts davon bekannt, dass die Schrift Unverlohrnes Licht und Recht... dann doch noch gedruckt worden wäre oder Einzug in eines seiner nach 1741 veröffentlichten Werke gefunden hätte. 1734, zwei Jahre nach dem geplanten Erscheinungstermin, schreibt der als Vampirologe berühmt gewordene Nebraische Diakon Michael Ranft in seinem Tractat von dem Kauen und Schmatzen derer Todten in Gräbern von diesem Buch: „Hiervon habe ich nur den Titel gesehen. Denn das Werk selbst ist noch nicht in der obern Welt zum Vorschein gekommen...“, 3. Teil, S. 265/266.
Wie mir der dänische Vampirforscher Niels Petersen in einer Email schrieb, existiert sogar eine Erwähnung zu diesem Fall in der dänischen Zeitung Nye Tidender om lærde og curieuse Sager vom 29. Mai 1732, in der es nach einer kurzen Vorstellung von Graben zum Steins Vampirschrift zynisch heißt: „Das Beste an dem Buch wird wahrscheinlich sein, dass es niemals veröffentlicht werden wird.“ Ähnliche Quellen wird man vermutlich auch in damaligen deutschen Zeitungen finden.
Nichtsdestotrotz bleibt immer noch die kleine Hoffnung, ob nicht doch einige wenige Exemplare verstohlen ihren Weg in die Öffentlichkeit gefunden haben, denn anstelle von Leipzig und Berlin als eigentlichen Druckort wird verschiedentlich auch Wittenberg genannt, welche Stadt sich außerhalb des preußischen Einflussbereiches befand. Auch schreibt der kurfürstlich-sächsische Leibarzt Dr. Johann Daniel Geyer in seiner in Dresden 1735 erschienen kleinen Schrift Müßiger Reise Stunden Gedancken von denen Todten Menschen Saugern: „Es hat weder Herr Graf Otto zum Stein in seinem Gutachten von dem Licht und Recht derer Todten, noch die über dessen Gedancken bekandte Commentatores Ursach, diese Menschen Sauger vor was neues auszugeben...,“ was eigentlich den Schluss nahe legt, dass Herr Dr. Geyer zumindest das ungedruckte Manuskript gelesen haben muss. Ebenso soll der Verfasser der Auserlesenen Theologischen Bibliothek Graben zum Steins Werk besprochen haben, wie Michael Ranft in seinem Tractat 3. Teil, S. 260/61 schreibt.
Doch wo kann sich dieses Manuskript oder die etwaigen wenigen gedruckten Exemplare befinden? Nach gründlicher Recherche lässt sich nur so viel sagen, dass sowohl Manuskript als auch eventuell vorhanden gewesene Einzelexemplare des gedruckten Buches als verschollen gelten müssen. Umso erstaunlicher ist es, dass etliche Autoren wie auch Betreiber von Internetseiten diese Schrift als Quelle nennen, die sie doch selbst nie zu Gesicht bekommen haben dürften.
Doch soll es an dieser Stelle genügen – die Suche nach dem verschollenen Manuskript wird unvermindert fortgesetzt...