Montag, 6. Oktober 2008

Michael Ranft und die Leipziger Vampirdebatte


Bettina Meister, Herausgeberin des Online-Magazin Zauberspiegel, hat heute einen Artikel über Ranfts Tractat von dem Kauen und Schmatzen online gestellt. Denjenigen, die sich für die Hintergründe zum Buch hinteressiert, sei auch mein zeitgleich erschienener Artikel zur Leipziger Vampirdebatte empfohlen.

Donnerstag, 25. September 2008

Nachtrag zur Suche von Otto von Graben zum Steins verschollenem Buch "Unverlohrnes Licht und Recht..."

Während meiner Suche nach dem verlorenen Manuskript Graben zum Steins, Unverlohrnes Licht und Recht derer Todten unter den Lebendigen...., habe ich mir die Ausgabe der Auserlesenen Theologischen Bibliothec vom Jahre 1732 besorgt, die auch Michael Ranft in seinem 1734 erschienen Traktat von dem Kauen und Schmatzen der Toten erwähnt. Laut Ranft sei in diesem Werk etwas über Graben zum Steins Buch zu finden, doch gibt besagte Notiz lediglich den Originalwortlaut wie in Ranfts Traktat wieder. Michael Ranft wartete also im Jahre 1734 nicht auf ein noch zu erscheinendes Buch, wie es durch seine Formulierung vielleicht den Anschein haben möchte, sondern hat vielmehr Wort für Wort den Text aus der bereits zwei Jahre zuvor erschienen Auserlesenen Theologischen Bibliothec übernommen.

Neue Quellschrift zu Leipziger Vampirdebatte online.


Schreiben eines guten Freundes, 1732

Bei den Quelltexten auf meiner Homepage gibt es einen Neuzugang, und zwar das "Schreiben eines guten Freundes an einen anderen guten Freund, die Vampire betreffend, An. 1732."

Viel Spaß beim Lesen wünscht

Nicolaus Equiamicus.

Montag, 22. September 2008

Kisolova 1725 - Die Geburtsstunde des Vampirmythos?


Einer der wohl bekanntesten Fälle von Vampirismus, und gleichzeitiger Auslöser der großen Leipziger Vampirdebatte 1725 – 1734, ist der des Peter Plogojovitz aus dem Flecken Kisolova, dem heutigen Kisiljevo in Serbien. In die Welt gebracht wurde die folgenschwere Meldung durch den österreichischen kaiserlichen Verwalter Frombald im Regierungsbezirk Gradiska. In dem genannten Dorfe begab es sich nämlich, dass innerhalb von acht Tagen neun Personen nach kurzer, heftiger, nach Frombalds Bericht, nur 24-stündiger Krankheit verstarben. Die Einwohner des Dorfes hatten als Ursache für die Todesfälle einen vor bereits zehn Wochen vorher gestorbenen Bauern, Peter Plogojovitz, ausgemacht. Die Menschen sagten aus, dass dieser, als ein blutsaugendes Gespenst des Nachts über sie herfiele und ihnen das Leben raube. Eine Gesandtschaft des Dorfes verfügte sich darauf zu der Verwaltungsbehörde nach Gradiska, um Frombald dazu zu bewegen, die Erlaubnis zur Exekution des vermeintlichen Vampirs zu erteilen. Der Verwalter wies die Gesandten darauf hin, dass er erst eine Anfrage diesbezüglich zur obersten Regierungsstelle nach Belgrad senden müsse; sie sollten die Antwort darauf abwarten. Die Gesandtschaft drohte Frombald jedoch damit, dass die Einwohnerschaft das Dorf samt und sonders verlassen würde, wenn man ihrem Begehren nicht stattgeben wollte, mit der Begründung, dass das ganze Dorf bis dahin von dem Vampir ausgerottet sein werde, wie es bereits schon unter türkischer Herrschaft, die im Jahre 1718 endete, bereits geschehen wäre. Da Frombald nicht riskieren konnte, dass die Bewohner des Dorfes ihre Drohung wahr machten, - die Bauern waren aus militärischen Gründen in der unsicheren Grenzgegend zum Türkischen Reich unverzichtbar, - sah er sich genötigt mit ihnen zu kommen und die Angelegenheit selbst in Augenschein zu nehmen.
Die bei seiner Ankunft bereits ausgegrabene (!) Leiche des Peter Plogojovitz zeigte zu seiner Verwunderung nicht die geringsten Anzeichen von Verwesung; auch lies sich kein schlechter Geruch feststellen, ungeachtet, dass sie seit zehn Wochen beerdigt war. Ferner stellte Frombald fest, dass Haare und Bart an der Leiche gewachsen zu sein schienen, auch dass sich eine neue, rosige Haut bildete, nachdem die alte sich vom Körper gelöst hatte; ein Gleiches geschah mit den Fingernägeln. Besonders erstaunt stellte er fest, dass sich in dem Mund Plogojovitz’ frisches Blut befand. Frombald ließ es darauf zu, dass die Einwohner des Dorfes dem vampirischen Toten einen angespitzten Pfahl durch die Brust schlugen, wobei, wie Frombald bemerkte, frisches Blut in großer Menge nicht nur aus der Wunde, sondern auch aus Mund und Ohren floss. Danach wurde der Leichnam zu Asche verbrannt. Der Verwalter verfertigte darauf nach seiner Rückkunft an seinem Amtssitz einen Bericht über die Beschaffenheit des Falles und die Umstände der Exekution der Leiche, datiert auf den 06. April 1724 und sandte jenen, irritiert über das Vorgefallene entweder nach Belgrad, von wo er nach Wien weitergeleitet wurde, oder aber auch direkt nach Wien. Im Wienerischen Diarium vom 21. Juli wurde dieser Bericht dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Nachricht verbreitete sich darauf rasch im Deutschen Reich, und besonders in Leipzig wurde man darauf aufmerksam, so dass der junge Michael Ranft an der dortigen Universität im gleichen Jahre noch eine öffentliche Dissertation zu diese Thema hielt. Erweitert um einen zweiten Teil wurde seine Schrift De masticatione mortuorum in tumulis 1728 zum ersten eigentlichen gedruckten Vampirtraktat. (Seine kurze Dissertation aus dem Jahre 1725 liegt gleichfalls in einem kleinen, nur dreiundzwanzigseitigen Druck aus diesem Jahre vor).

Kurioser Weise ereignete sich zur gleichen Zeit (im Jahre 1725, auch im selben Monat) ein ähnlicher Fall von Vampirismus in dem Dorfe Herinbiesch im Distrikt Lugos – Facset/Temesvar, doch da es weder der Verwalter des Distriktes, Johannes Ràc de Mèhadia, noch der kaiserliche Oberinspektor, Baron von Rebenstich für notwendig erachteten, die Behörden in der fernen Hauptstadt mit solchen Dingen zu beunruhigen, blieb dieses Ereignis fast vergessen in den Archiven zurück. Sonst wäre dieser Fall sehr wahrscheinlich mit dem aus Kisolova in einem Atemzug genannt worden und hätte einen identischen Bekanntheitsgrad erreicht. Um jedoch die Vollständigkeit des Artikels zu gewährleisten folgt nun der bekannte Bericht des Verwalters Frombald, wie er im Wienerischen Diarium wiedergegeben ist:

Nachdeme bereits vor 10. Wochen, ein dem Dorff Kisolova, Rahmer-District, gesessener Unterthan, Namens Peter Plogojovitz, mit tode abgegangen, und nach Raitzischer Manier (1) zur Erden bestattet worden, hat sichs in ermeldetem Dorff Kisolova geäußert, daß innerhalb 8. Tagen, 9. Personen, so wohl alte als junge, nach überstandener 24. stündiger Kranckheit also dahin gestorben, daß, als sie annoch auf dem Todt-Bette lebendig lagen, sie öffentlich ausgesaget, daß obbemeldeter, vor 10. Wochen verstorbener Plogojovitz, zu ihnen im Schlaff gekommen, sich auf sie geleget und gewürget, daß sie nunmehro den Geist aufgeben müsten; Gleichwie dann hierüber die übrigen Unterthanen sehr bestürzet in solchem noch mehr bestärcket worden, da des verstorbenen Peter Plogovitz Weib, nachdem sie zuvor ausgesaget, daß ihr Mann zu ihr gekommen, und seine Oppanki oder Schuhe begehret, von dem Dorff Kisolova weg, und sich in ein anders begeben. Sintemal aber bey dergleichen Personen, (so sie Vampyri nennen,) verschiedene Zeichen, als dessen Cörper unverweset, Haut, Haar, Barth und Nägel an ihm wachsend zu sehen seyn müsten, als haben sich die Unterthanen einhellig resolviret (2), das Grab des Peter Plogojovitz zu eröffnen, und zu sehen, ob sich würcklich obbemeldete Zeichen an ihm befinden; Zu welchem Ende sie sich dann hieher zu mir verfüget, und nebst Andeutung vorerwehnten Casus (3), mich samt dem hiesigen Poppen oder Geistlichen ersuchet, der Besichtigung beyzuwohnen: Und ob ihnen schon erstlich solches Factum reprobiret (4), mit Meldung, daß ein solches vorhero an eine Löbl. Administration (5) unterthänig-gehorsamst berichten, und derselben hohe Verfassung hierüber vernehmen müste, haben sie sich doch keinesweges hierzu bequemen wollen, sondern vielmehr diese kurze Antwort von sich gegeben: Ich möchte thun was ich wollte, allein, wofern ich ihnen nicht verstatten würde, auf vorherige Besichtigung und rechtliche Erkandtnus mit dem Cörper nach ihren Gebrauch zu verfahren, müsten sie Hauß und Gut verlassen, weil biß zu Erhaltung einer gnädigsten Resolution von Belgrad wohl das gantze Dorff (wie schon unter türckischen Zeiten geschehen seyn sollte) durch solchen üblen Geist zugrunde gehen könte, welches sie nicht erwarten wollten. Da man dann solche Leute weder mit guten Worten noch Bedrohungen von ihrer gefaßten Resolution abhalten kunte, derohalben habe ich mich mit Zuziehung des Gradisker Poppen (6), in gemeldtes Dorff Kisolova begeben, den bereits ausgegrabenen Cörper des Peter Plogojovitz besichtiget, und gründlicher Wahrheit gemäß folgendes befunden: Daß erstlich von solchem Cörper und dessen Grabe nicht der mindeste, sonsten der Todten gemeiner Geruch, verspühret, der Cörper, ausser der Nasen, welche abgefallen, gantz frisch, Haar und Barth, ja auch die Nägel, wovon die alten hinweggefallen, an ihm gewachsen, die alte Haut, welche etwas weißlich war, hat sich hinweg gescheelet, und eine neue frische darunter hervor gethan, das Gesichte, Hände und Füsse und der gantze Leib waren so beschaffen, daß sie in seinen Lebzeiten nicht hätten vollkommener seyn können: In seinem Munde habe ich nicht ohne Erstaunen einiges frisches Blut erblicket, welches, der gemeinen Aussage nach, von denen durch ihn Umgebrachten gesogen. In Summa, es waren alle Indicia vorhanden, welche dergleichen Leute (wie schon oben bemercket) an sich haben sollten. Nachdem nun sowohl der Popp, als ich dieses Spectacul gesehen, der Pöbel aber mehr und mehr ergrimmter als bestürtzter wurde, haben sie, gesammte Unterthanen, in schneller Eil einen Pfeil gespitzet, mit solchem den toden Cörper zu durchstechen, an das Hertz gesetzet, da dann bey solcher Durchstechung nicht nur allein häuffiges Blut, so gantz frisch, auch durch Ohren und Mund geflossen, sondern auch andere wilde Zeichen (welche wegen hohen Respect umgehe) (7) vorgegangen. Sie haben endlich offtermelten Cörper, in hoc casu (8), gewöhnlichen Gebrauch nach, zu Aschen verbrannt. Welches dann E. Hochlöbl. Administration hinterbringen, und anbey gehorsamst unterthänigst bitten wollen, daß, wann hierinnen einen Fehler begangen haben sollte, solchen nicht mir, sondern dem vor Furcht außer sich selbst gesetzten Pöbel beyzumessen.
Actum (9). 6. April. 1725.
Kayserlicher Provisor (10) im Gradisker District.


Fußnoten
1. Nach Raitzischer Manier bedeutet, dem Gebrauch der Rätzen entsprechend. Die Rätzen waren ein kleines slawisches Volk, das als Bauernsoldaten in den türkisch-österreichischen Grenzregionen angesiedelt war und über einen eigenes geistliches Oberhaupt verfügte, dass ihre kirchlichen Belange und Gebräuche befehligte.
2. entschlossen
3. Fall
4. Die Tatsache, der Umstand erklärt wurde
5. d. i. eine übergeordnete Verwaltungs – bzw. Regierungsbehörde
6. Ein Pope. Bezeichnung der Geistlichen der orthodoxen Ostkirche
7. Michael Ranft deutet in seinem Traktat von dem Kauen und Schmatzen der Toten in Gräbern darauf hin, dass Frombald hier den erigierten Penis der vampirischen Leiche meint.
8. in diesem Fall
9. so geschehen, gegeben (als gerichtlich offizielle Datumsangabe)
10. Verwalter


Wem der unbearbeitete Originaltext zu schwierig ist, der kann auf meiner Homepage unter Quelltexte die leserfreundliche Version einsehen.

An dieser Stelle möchte ich auch noch auf den hervorragenden Blog Magia Posthuma von Niels K. Petersen hinweisen, auf dem gerade vor einigen Tagen ein interessanter Artikel über den Vampirfall von Kucklina erschienen ist (darin enthalten ist der Brief des Fähnrich von Kottwitz an Dr. Ettmüller in Leipzig im unbearbeiteten Original). Kucklina ist ein Ort in direkter Nachbarschaft zu Medvegija (bzw. Medwedja), wo ebenfalls, im Jahre 1732, ein Aufsehen erregender Vampirfall bekannt wurde. Doch dazu später mehr.

Vampirtraktate online lesen W. S. G. E.


Auf meiner HP Dunkle Kulturgeschichte werde ich in Zukunft einige Vampirtraktate online stellen, in bewährter lesefreundlicher Form bearbeitet natürlich. Den Anfang macht WSGE's Curieuse und sehr wunderbare Relation, von welcher Schrift ich bereits die ersten Seiten hochgeladen habe.

Sonntag, 21. September 2008

Die Vampirplage in Hermsdorf / Oberschlesien im Jahre 1755

Ein gut dokumentierter historischer Fall von Vampirismus ist mir vor kurzem zu Händen gekommen. Stattgefunden hat er im Jahre 1755 in dem kleinen Flecken Hermsdorf (auch Hermersdorf) in Oberschlesien. Den Anfang der Plage verursachte eine gewisse Rosa oder Rosina Polakin, die in jener Gegend als eine Hexe mit Wunderkuren ihren Lebensunterhalt verdiente und zweieinhalb Jahre zuvor verstarb. In der Folgezeit soll sie viele andere Dorfbewohner als Vampir getötet haben, die darauf gleichfalls wieder zu Vampiren wurden. Die Angelegenheit wurde dann Anfang Februar 1755 untersucht und mit den vampirischen Leichen schließlich in bekannter Manier verfahren. Doch ist der Ausgang der Affäre besonders interessant, da dies bisher der einzige mir bekannte Fall aus dem 18. Jahrhundert ist, der für die Ausführenden der Vampirexekution ein Nachspiel hatte: Von staatlicher Seite wurde gegen diese Personen aufgrund des sogenannten „Vampirerlasses“ der Kaiserin Maria Theresia vom 01. März 1755 strafrechtlich vorgegangen. Dieser Erlass der Kaiserin erfolgte auf den Bericht der kaiserlichen Ärztekommission, die den Fall im Auftrag Maria Theresias untersuchten. Der kaiserliche Leibmedicus Gerhard van Swieten, verfertigte darüber ein Gutachten und drängte die Kaiserin dahin, Vampirexekutionen, genauer gesagt unerlaubte Öffnung von Gräbern, und die daraus folgenden Leichenschändungen unter Strafe zu stellen, um so dem „Aberglauben“ des Volkes abzuhelfen. Der Erlass der Kaiserin beinhaltete nun dies, mit dem Zusatz, dass solche Fälle von vermeintlichen blutsaugenden Toten angezeigt werden müssen und dann gegebenenfalls die dafür zuständigen staatlichen Stellen die Angelegenheit untersuchen sollten.
Die Berlinische Priviligirte Zeitung vom Donnerstag, den 02. April 1755 schreibt folgendes:

Aus Oberschlesien, vom 16. Merz.
Die berüchtigten Blutsauger, oder sogenannte Vampyrs, haben lange nichts von sich hören lassen; nunmehro aber kann man aus hiesiger Gegend folgende zuverlässige Nachricht davon erteilen. Schon vor 2 und einem halben Jahr, verstarb zu Hermsdorf oberhalb Troppau eine Weibsperson, welche man in ihrem Leben die Tyroler Doctorin genennet. Diese Weibsperson curirte auf dem Lande herum, und konnte dabey allerhand vermeintliche Zauberkünste bewerkstelligen. Man sagt, sie habe vor ihrem Absterben, ihren Mann aufgetragen, nach ihrem Tode ihren Kopf abzuhauen, und sie nicht auf den Katholischen Kirchhof begraben zu lassen. Immittelst hat sich bald nach ihrem Absterben allerhand geäussert, davon man überzeuget worden, sie sey eine Vampyre gewesen; wie denn nach und nach in dem Dorfe Hermsdorf viele Personen gestorben, von denen man glaubete, dass sie von Blutsaugern zu Tode gequälet worden. Da dieses Uebel weiter gieng, und mehrere Personen sturben, auch dabey verharreten, dass die Vampyrs ihren Todt verursacheten, so wurde allerhochst verordnet, eine Untersuchung gerichtlich anzustellen, die dahin ausfiel, dass man die als Blutsauger in Verdacht gerathene Personen, diesem allerhöchsten Obrigkeitlichen Befehl zufolge ausgraben sollte, und wurden an der Zahl 30 ausgegraben; 10 davon wurden unschuldig befunden, und wieder verscharret; bey 19 erwachsenen Personen aber, und einem Kinde, wurde noch Blut befunden, ohngeachtet die Leichname 1 Jahr, auch etliche 2 Jahr und drüber bereits in der Erde gelegen hatten; diesen wurden als Vampyrs erstlich die Köpfe abgehauen, das Herz durchstossen, und sodann die Cörper zu Aschen verbranndt. Diese Execution ist auf Kayserl. Befehl vor 6 Wochen in dem Dorfe Hermsdorf geschehen, wozu Knechte und Scharfrichter von Troppau, Jägerndorf, Teschen und umliegenden Orten zugezogen worden.

Die Folgen des Erlasses Maria Theresias zeigt die Ausgabe der Berlinischen Priviligirten Zeitung vom 08. Mai 1755. Dort findet sich wiederum eine den Vampirfall in Hermsdorf betreffende Meldung aus Wien vom 23. April:

Nachdem durch die aus Oberschlesien eingelangte Nachrichten der Ruf ausgebreitet worden, als sich dort zu Lande zu Herrinsdorf (evtl. Druckfehler) einige so genannte Vampyren oder Blutsauger spüren liessen, und derowegen von den dortigen Einwohnern die würkliche Ausgrabung und Verbrennung einiger bey ihnen in Verdacht gefallenen Körper vorgenommen worden wäre; so haben Ihro Kayserl. Königl. Majestät zu gründlicher Erforschung der Sache eine eigene Commission von erfahrnen und dem Werke gewachsenen Männern dahin abgeordnet, von welchen nach genauester Untersuchung aller Umstände befunden worden, dass dieses Vorgehen bloß von der durch die seit vielen Jahren her eingewurzelten betrüglichen Vourtheile, und einen sträflichen Aberglauben, verderbten Einbildungskraft der dortigen Bauersleuten herrühren, folglich auch alles, was davon ausgestreuet worden, grundfalsch, und diese gräuliche Execution einzig und allein aus eigenem Antriebe der dortigen Einwohner ohne ohne Vorwissen der gehörigen Landesstände vollzogen worden sey. Welches ärgerliche Beginnen Ihro Majestät nicht nur gegen alle diejenige, die hieran Theil genommen, scharf geahndet, sondern auch mittelst eines an alle Dero Länderrepräsentationes erlassenen Circularrescripts, allen so wohl geistlichen als weltlichen Obrigkeiten allergnädigst anbefehlen lassen, dass sie ihre Untergebene von solchen sträflichen und abergläubischen Irrthümern ableiten, auch bey schwerster Ahndung abhalten sollen, auf solche ärgerliche und abergläubische Art künftig zu verfahren.

Eines gefallenen Engels unheilbare Wunde

Zur Zeit der Quadragesima,
Als vieles Volk von fern und nah
Zerknirscht in gläubig frommer Brust
Und reuig ob der Sünden Wust,
Zum Richterstuhl der Sühne eilt,
Wo Buße wunde Herzen heilt,
Da stand auf einem fernen Fleck
Ein Jüngling, furchtbar, groß und keck;
Sein Antlitz trug wie eine Spur
Erloschener, edlerer Natur;
Der blickte mit verstörtem Sinn
In sich versenkt zum Beichtstuhl hin,
Und wartet ab bis alles fort,
Und tritt dann selbst zum heil’gen Ort,
Erschließt bekennend seinen Mund
Und gibt zahllose Laster kund:
Raub, Gotteslästerungen, Neid,
Mordtaten, Zwietracht, falschen Eid,
Zorn, Schadenfreude, Heuchelei,
Geiz, Ehrenraub, Giftmischerei,
Verführung, Ehebruch, Trug und Hass,
Und Lügen ohne Zahl und Maß,
Die teils er selbst, so Tag als Nacht,
Und teils durch andere vollbracht
Dem Beichtiger wird angst und heiß;
Auf seiner Stirne steht der Schweiß,
Es sträubet sich sein graues Haar.
«Und lebtest du auch tausend Jahr,»
Spricht zitternd er, «zu kurz noch ist
Zu solchen Gräueln diese Frist!»
«Was, tausend Jahre! Kleinigkeit!»
Spricht der, «weit mehr ist meiner Zeit.»
Da bebt der Pater innerlich
Und waffnet mit dem Kreuze sich;
Und fragt beherzt: «Wer bist du? Sprich!»
Der spricht: «Der Himmel war mein Ziel,
Woraus mit Luzifer ich fiel!»
«Und was,» fragt jener, «willst du hier?
Wozu kommt dein Bekenntnis dir?»
«Ich,» spricht er, «sah und nahm in acht,
Schwarz war wie unsere finstere Nacht,
Wer mit der Schuld der Missetat
Den Stuhl der Sühne hier betrat;
Und jeder kehrt wie schneegebleicht
Von dir zurück nach seiner Beicht,
Gewichen war von ihm der Fluch.
Da dacht ich: Wert ist’s den Versuch;
Vielleicht wird Schönheit, Trost und Heil,
Nach meiner Beicht auch mir zuteil!»
Und wie Sankt Martin einst getan,
Spricht auch zu ihm der Gottesmann;
«Tu Buße, nur für deine Schuld,
Dann wird dir sicher Gottes Huld
Gleich jenen, die du hier gesehen.»
Der spricht: «Das soll gewiss geschehen!
Es sei dein Bußwerk welcher Art:
Mir fällt es nimmermehr zu hart;
Kein Fasten, Leiden, keine Pein
Soll mir zuviel und lästig sein.»
Der Priester spricht: «Ob auch der Last
Der Schulden, die auf dir du hast,
Der Sand am Meer an Anzahl reicht,
So sei doch deine Buße leicht;
Nicht vieles Fasten, keine Pein,
Dies wenige sollst du allein;
Wirf dreimal dich zur Erde hin
Und rufe mit zerknirschtem Sinn:
Mein Schöpfer, ach, verzeihe mir,
Denn schwer gesündigt hab ich dir!
So du dies tust auf meinen Rat,
Gebleicht wird dann die Missetat;
Und sei gewiss, es ist kein Wahn,
Gott nimmt dich schnell zu Gnaden an.»

Darauf gibt der, mit erzürntem Blick,
Dem klugen Beichtiger zurück:
«Dies tu ich wahrlich nimmermehr;
Ich fehlte nicht; wohl aber er;
Denn Gott hat Unrecht mir getan!»
Da spricht der fromme Gottesmann,
Ob solcher Lästerung durchbebt:
«So wahr der Herr dein Schöpfer lebt,
Es bleichet deine Schuld sich nie.
Drum, Geist der Bosheit, schweig und flieh!
Beugst du den stolzen Nacken nicht,
Bleibt ewig fremd dir Gottes Licht,
Der Reuigen nur Huld verheißt.»
Er sprach’s; - verschwunden war der Geist.
(Caesarius lib. 3. cap. 26.)

Diese „ketzerische“ Parabel aus dem Dialogus miraculorum des für seine Gelehrtheit berühmten mittelalterlichen Zisterziensermönchs Caesarius von Heisterbachs (*1180 † um 1240) finde ich sehr interessant, da die Kirchen die Lehrmeinung vertreten, dass die gefallenen Engel für immer von Gott verstoßen sind und ihnen daher in keinem Falle von diesem Gnade zuteil werden kann.