Dienstag, 22. Dezember 2009

Die Wiedergänger von Bärn/Mähren 1662 - 1740

Die Wiedergänger von Bärn/Mähren 1662 - 1740Der österreichisch-mährische Politiker, Volkskundler, und Historiker Christian Ritter d’Elvert (*11. 4. 1803 – +23. 1. 1896) berichtet in seinem im Jahre 1859 erschienenen Aufsatz Die Vampyre in Mähren über Wiedergängererscheinungen in der Stadt Bärn während des 17. und 18. Jahrhunderts, wie er sie in den dortigen Aufzeichnungen der kirchlichen Sterberegister der Jahre 1662 – 1740 aufgefunden hat. (Eine Übersetzung der lateinischen Textpassagen findet man bei Hamberger: Mortuus non mordet, ich denke aber, es schadet nicht, einmal das Original zu lesen.) Er schreibt: „In der Sterbematrik der Pfarre zu Bärn, einem Städtchen an der Troppauer Poststraße, trifft man folgende Stellen, die deutlich zeugen, wie jener Glaube an den Vampyrismus dazumal zu herrschen begann. „Anno 1662 die 13. September in Bärn mortua Catharina Bartolomei Richter Ex Maywald“ – einem jetzt zur Herrschaft Karslberg gehörigen und nach Hof eingepfarrten Dorfe – „relicta vidua annorum circiter 80. extra communionem S. Matris Ecclesiae, et tertia abhinc die sepulta est in loco profano ad limites agrorum, eo, quod, cadaver non ohriguerit et alia signa habuerit, quae merito suspecta videbantur.“ – höchstwahrscheinlich war die Arme scheintot.„Anno 1666. Die 20. Januarii Balthasar Seidler in fide Luterana obiit aetatis suae 48 annorum de Coemeterio Dittersdorf“ – in diesem Dorfe, das zur Herrschaft Sterberg gehört, und jetzt einen eigenen Pfarrer hat, damals aber nach Bärn eingepfarrt war, hielten sich noch lange nach der Reformation Ferdinands II. Bekenner der evangelischen Glaubenslehre auf, auch wurden alle unkatholischen aus Bärn dahin begraben – „Sepultum, eo quod tune oppidani a spectro insestabantur.“„Anno 1667 die 15. Febr. in Pago Andersdorf” – zur Herrschaft Sternberg gehörig, und wegen seines Sauerbrunnens bekannt – „mortua Barbara olim Michaelis Wagner relicta filia in fide Luterana obiit, aetatis suae annorum 50 et sex septimanarum tempore. Penes Horrea recondita ob infestationem a spectris.”“Anno 1667 die 26. Febr. Im Pago Siebenhöfen“ – zur Herrschaft Sternberg gehörig, - „Johannes Michaelis Resch filiolus 16. septimanarum animam Deo reddidit, in agro proprio Parentis ob dubium rationabile de Coemeterii quiete reconditus.“Eine gleichzeitige, handschriftliche Chronik von Römerstadt berichtet, dass im Jänner 1685 zu Friedland, einem zur Herrschaft Langendorf gehörigen Markte, „ein altes Weib gestorben, welche bald nach dem Tode wie der lebendige Teufel umgelaufen, geschrien, gedrummelt, getanzet, und Leute Tag und Nacht gequälet, welche hernach den 12. März ist verbrannt worden.“ In der kurz vorher angeführten Sterbmatrik der Bärner Pfarre findet man bei dem Jahre 1689 folgendes angemerkt: „Anno 1689 den 21. Februar – Bährn – Anna Heintzin des in Gott Ruhenden Simon Heintz Ehewirtin ist in Gott entschlafen, und allhier nach christkatholischer Kirch begraben worden. Ihres Alters 82 Jahr. Ist in etlichen Tagen nach ihrer Begräbnis umgelaufen, und hat über die Maßen sehr gehaust.“In jener vorangeführten handschriftlichen Chronik von Römerstadt wird erzählt: „Dass im Juni 1690 ein Weib von Zechau (einem zur Herrschaft Langendorf gehörigen Dorfe) verbrannt worden sei, weil sie „vier Wochen auf der Bahre gestanden“, und nicht verstarret, auch als Gespenst bemerkt worden. „In Wildgrub“ (ein Dorf auf der Herrschaft Freudenthal in Schlesien) fährt diese Chronik weiter fort: „Haben ebensolche nicht nachgelassen, sondern es sind zum öftern viele, welch schon viele Jahre im Grabe gelegen, ausgegraben und verbrannt worden.“ Ebendaselbst wird bei dem Monate März 1697 angemerkt: „Um diese Zeit ist ein altes Weib in Friedland ausgegraben und verbrannt worden, welche die Leute bei der Nacht sehr geängstigt.“ Vermutlich ist hier jene gemeint, deren daselbst schon bei dem Jahre 1685 gedacht wurde.Endlich findet sich daselbst noch folgende Kunde: „Anno 1720 den 9. Jenner zu Nachts ist allhier zu Römerstadt ein Weib gestorben, 10 Jahr bevor starb ihr Mann. Als obgemeldtes Weib den 11. dieses hatte sollen zur Erde bestätigt werden, so war sie noch nicht verstarret. Dieses berichtet der Herr Dechant ins Consistorium, worauf Befehl von dort gekommen, dass man die Körper mit Ritzen oder Schneiden visitiere; undsolches ist geschehen den 16. dieses. Dabei waren zugegen der Herr Dechant und Herr Hauptmann von Janowitz auch Herrn Bürgermeister und Stadtrichter, nebst Ratherren; dann hat der Totengräber an diesem Körper auf Befehl des Stadtgerichts müssen anfangen zu schneiden, erstlich in dem Gesicht, hernach an den Händen und Armen. Es hat sich aber nichts gezeiget. Dann fing er am Unterleib zu schneiden an, wo sich gleich frisches Blut sehen ließ. Nachdem sich dieses befunden, ist der Körper sogleich von dem Geistlichen dem weltlichen Gericht übergeben, und dann zum Feuer verurteilt worden. Auf dem Scheiterhaufen ist ihr von dem Scharfrichter der Kopf samt den Händen und Füßen abgehauen und ist das Blut aller Orten herausgeflossen; hernach ist der Scheiterhaufen angezündet und zu Asche verbrannt; diese Asche aber hintern Hüttenwald an der Grenze gegen Morau ins Flusswasser geschüttet worden.“In der späteren Sterbmatrik der Bährner Pfarrei finden sich noch folgende Daten verzeichnet: „Anno 1725 den 28. Februar ist Anna des seligen Andreas Berge, gewesene Ehewirtin verschieden, ihres Alters 48 Jahr, hat keine Ruhe in der Erden gehabt, Vampertione infecta, und ist letztlich verbrannt worden.“„In Pago Dittersdorf anno 1737 den 9. Dezember pie in Domino obiit, od ritu catholico sepultus est Christianus Philip (vulgo Phylip dictus) aetatis suae 67 ½ annorum provisus necessariis Sacramentis; hat nach seinem Tod nicht geruht und ist verbrannt worden in pago Dittersdorf.”“Anno 1738 den 8. Jänner obiit in Domino et ritu christiano sepultus est Friderikus Helfert aetatis suae 58 annorum provisus necessariis Sacramentis – ist nach seinem Tode mit dem verstorbenen Christian Philip umgelaufen und mit ihm gemeinschaftlich verbrannt worden.”Hierbei ist noch folgende eigenhändige Bemerkung des damaligen Pfarrers beigefügt: „Hic Christianus Philip post duas menses ob nocturnas inquietudines, oppressiones, infectationes inter homines et animalia expertas, reverendissimo relatus est episcopali officio, ex cuius ordinatione facta (1. Buchstabe unklar) est inquisitio per Tit. : Duum Decanum Budiovicensem eo tempore perillustrem D. Carolum Sebastianum de Zeno et Danhausen me adiuncto p. t. Curato Loci, „(auch Ärzte waren ex officio bei dieser Untersuchung gegenwärtig, deren Namen aber nicht angemerkt sind.) cadaver exhumatum signis quibusdam, videlicet flexibiltate membrorum, carne ---- inventum est. Et quia post ipsum die 15. Januarii 1738 quidam Friderikus Helfert ibidem mortuus et sepultus, exinde maior tumultus animadversus, immo et huius alterius cadaver exhumatum, tandem brachio saeculari extraditum ac iure regum inlimitibus Silvae Lobniciam versus, (der Ort trägt von dieser Zeit an noch immer den Namen Philippswinkel) utrumque inhumatum. Die posteriore Frideriki Helfert cadaver revelatum est per spectatores, tum in rogo a Carnificibus caput detruncatum suit/fuit, ex pro copiosus sanguis defluxit, et notabiliter pinguior quam in vivis visum suerit/fuerit. Qua pro ei memoria futura studiose hic annotavit Iohannes Iosefus Aussiae p. t. Curator Loci. “Die Bährner Kirchenbücher berichten noch manches von blutsaugenden Vampiren zwischen den Jahren 1720 und 1740; insbesondere wurden um 1730 die Körper drei Verstorbener nochmals ausgegraben und verbrannt (Wollny: Topographie Mährens, 5. Band, S. 752).“(Christian d’Elvert: Die Vampyre in Mähren. Aus: Christian Ritter d’Elvert: Schriften der historisch-statistischen Sektion der k. k. mähr. schles. Gesellschaft des Ackerbaus, der Natur- und Landeskunde. 12. Band. Brünn 1859.)

Mittwoch, 25. November 2009

Der Vampirerlass der österreichischen Kaiserin Maria Theresia vom 1. März 1755

Ausschlaggebend für das Gesetz über die Totenruhe war für die Kaiserin der Vampirskandal von Hermsdorf/Hermersdorf an der schlesisch-mährischen Grenze, bei welchem die kaiserliche Untersuchungskommission unter den Ärzten Wabst und Gosser nichts ungewöhnliches feststellen konnten, was auf wirkliche Umtriebe von Vampiren zurückzuführen wäre und alles dem Aberglauben der Landbevölkerung zuwiesen. Die Kaiserin, ganz im Sinn der damaligen Aufklärung handelnd, erließ nun das folgende Gesetz, was als der berühmte «Vampirerlaß» bekannt wurde.

Wir Maria Theresia, etc., liebe Getreue etc.

haben eine zeitlang missfällig wahrnehmen müssen, dass nicht allein verschiedene von unseren Landeseinwohnern in ihrer Leichtgläubigkeit so weit gehen, dass sie dasjenige, was ihnen ein Traum oder Einbildung vorgaukelt, oder durch andere betrügerische Leute vorgespiegelt wird, für Gespenster und Hexerei halten, nicht weniger den für Besessen sich ausgebenden Leuten sogleich Glauben schenken, und auch dass sie in ihrer Leichtgläubigkeit oftmals von einigen mit Vorurteilen eingenommenen Geistlichen gestärkt wurden, wie dann zuletzt in unserer Markgrafschaft Mähren die Sache so weit getrieben worden ist, dass von der Geistlichkeit verschiedene Körper unter dem Vorwand, dass sie mit der sogenannten «Magia posthuma» behaftet gewesen, aus dem Friedhof ausgegraben und einige davon verbrannt worden sind, wo doch bei der darauf erfolgten Untersuchung sich nichts anderes als was natürlich war, gefunden hat. Wie zumal aber hierunter zum größeren Teil Aberglauben und Betrug stecken und wie dergleichen sündige Missbräuche in unseren Staaten zukünftig keineswegs zu gestatten, sondern vielmehr mit den empfindlichsten Strafen geahndet werden sollen. Also ist unser gnädigster Befehl, dass künftig in allen derlei Sachen von der Geistlichkeit ohne Hinzuziehung der weltlichen Behörden nichts vorgenommen, sondern jedes Mal wenn ein solcher Fall eines Gespenstes, Hexerei, Schatzgräberei, oder eines angeblich vom Teufel Besessenen vorkommen sollte, derselbe der weltlichen Behörde sofort angezeigt, von dieser mit Hinzuziehung eines vernünftigen Arztes untersucht und eingesehen werden solle, ob und was für ein Betrug darunter verborgen, und wie sodann die Betrüger zu bestrafen sein werden. Ihr werdet solchem nach diese unsere allerhöchste Anordnung nicht allein dort, wo ihr es nötig erachtet, kund machen, sondern dieselbe vornehmlich den geistlichen Obrigkeiten mit dem Zusatz offiziell mitteilen, dass sie ihren untergebenen Gerichten und Geistlichen diesfalls die erforderliche hirtenamtliche Instruktion erteilen und sie dadurch von ihren Vorurteilen ableiten, mit welchen einige behaftet sein könnten, sowie auch vor allem dahin anweisen sollen, in den vorher erwähnten Fällen jedes Mal die Sache den weltlichen Behörden anzuzeigen und die genaue Untersuchung vorhergehen zu lassen, worüber sodann von Fall zu Fall Uns der Bericht zu erstatten ist.

Wir verbleiben etc.

Gegeben zu Wien, den 1. März 1755.

(Chr. d’Elvert. Hrsg: Schriften der historisch – statistischen Sektion der k. k. mähr. – schles. Gesellschaft des Ackerbaues, der Natur und Landeskunde. XII. Bd. Brünn 1859. Daraus Christian d’Elvert: Das Zauber- und Hexenwesen, dann der Glauben an Vampyre in Mähren und Oesterr. Schlesien. S. 376 f.)

Dienstag, 24. November 2009

Neues Vampirbuch von Mark Benecke


Kürzlich erschien ein neues Buch zum Thema Vampire, das ich Euch ans Herz legen möchte: "Vampire unter uns" von Dr. Mark Benecke. Benecke dürfte den meisten ja schon ein Begriff sein, da er sich schon seit langem und sehr engagiert mit dem Vampirphänomen auseinandersetzt. Neben interessanten Essays und detailfreudigen Bildern hat das Buch übrigens auch eine sehr hochwertige Ausstattung zu bieten.

Klappentext: "Der Kriminalbiologe Dr. Mark Benecke ist dem Phänomen des Vampirs nachgegangen und entdeckte diese Subkultur in den USA wie auch in Deutschland, wo sie unerkannt mitten unter uns verweilen. Angereichert wird dieses Buch mit einem Bericht von der letzten Vampir-enterdigung, die sich im Juli 2004 in Marotinul des Sus (Rumänien) zugetragen hat so wie mit einem Interview mit einem echten Vampir.
Nach dem Lesen dieses Buches wird jedem klar sein, dass hinter dem Wort Vampir weit mehr steckt als eine literarische Fiktion.Vampire gibt es. Sie sind lebendig, sehen nicht schlecht aus und denken öfters an Blut und Hälse. Die älteren Semester sind verschattete Figuren oder Konzern-Chefs. Die jüngeren können hingegen sexy bis zum Anschlag sein. Eins haben sie alle gemeinsam: Es fehlt ihnen Energie. Und die müssen sie sich holen!"

Montag, 9. November 2009

Neues Buch erscheint im Frühjahr 2010

Auch wenn es derzeit recht ruhig um mich geworden ist, so bin ich doch nicht untätig. Im Frühjahr 2010 wird mein nächstes Buch im UBooks-Verlag erscheinen: Eine Neuausgabe des ursprünglich im 19. Jahrhundert erschienenen Buches "Lebendig begraben" von Dr. Franz Hartmann, das wie der Titel schon sagt, vom Scheintodphänomen handelt. Eine hochinteressante und spannende Lektüre kann ich Euch damit garantieren, und erfreulicherweise ist es dem Verlag auch diesmal wieder gelungen, das Buch zu einem sehr günstigen Preis anzubieten!

Donnerstag, 2. April 2009

Aktuelle Interviews

Gleich zwei neue Interviews mit mir sind in letzter Zeit erschienen.
Ein allgemeineres beim Literaturportal Leser-Welt, und ein weiteres speziell zum Erscheinen des Hexentraktats "Daemonolatria" bei Literatopia.

Medvedja - Bier


  • Heute im russischen Supermarkt gefunden: Bier der Marke "Tri Medwedja"... das musste ich einfach kaufen! Es erinnert natürlich sehr an das gleichnamige Dorf Medvedja (auch unter Medved oder Medvegya bekannt) oder vielmehr an dessen berühmten Vampirfall

Dienstag, 10. März 2009

Erste Lesermeinungen zum "Kleinen Rezeptbuch der historischen Tinten" und zur Daemonolatria

Schöne Neuigkeiten:
Heute wurde nicht nur eine, sondern gleich zwei erfreulich positive Rezensionen veröffentlicht. zum einen bei Amazon eine Lesermeinung zum Buch "Daemonolatria" und zum anderen eine Rezension zum "Kleinen Rezeptbuch der historischen Tinten" bei dem Literaturportal Leser-Welt.