Oder Von Hexen und Unholden
De laniis (richtiger: De lamiis) et phitonicis mulieribus ist nach Johannes Niders Formicarius und Kramers Hexenhammer eine der ersten gedruckten Schriften, die sich mit dem Hexenwesen beschäftigt und wurde im Jahre 1489 von dem Konstanzer Juristen Ulrich Molitor (* 1442 † 1507 oder 1508) verfasst.
Nach Bekanntgabe der sogenannten „Hexenbulle“ Summis desiderantes affectibus im Jahre 1484, welche auf Betreiben des Inquisitors Heinrich Kramer (lat. Institoris) von Papst Innozenz VIII. aufgesetzt wurde, erschien erstmalig 1486/87 ein gedrucktes Buch, das sich ausschließlich der Frage des Hexenwesens und den Verfahren gegen Hexen befasste, der Malleus maleficarum. Als Autoren gelten gemeinhin Heinrich Kramer und dessen Vorgesetzter Jakob Sprenger, wobei man in neuerer Zeit die alleinige Autorschaft Kramers annimmt.
Das Erscheinen der Schrift Ulrich Molitors De laniis et phitonicis mulieribus im Jahre 1489 lässt sich als eine direkte Antwort des Juristen Molitors auf den Malleus maleficarum deuten, da seine Schrift diesem in einigen wichtigen Punkten widerspricht.
Denn als in den Jahren von 1481 bis 1485 Heinrich Kramer in der Diözese Konstanz eine Hexeninquisition durchführte, traf er am dortigen Diözesangericht mit großer Wahrscheinlichkeit mit dem dort beschäftigten Juristen Ulrich Molitor zusammen. Durch die umstrittenen Methoden Kramers während der Hexereiprozesse und durch das Erscheinen des Malleus maleficarum sah sich Molitor persönlich genötigt sein Buch zu verfassen, in welchem er eine durchaus gegnerische Position gegenüber Kramer und dessen Werk bezieht.
Im Gegensatz zu Heinrich Kramer verbannt Molitor in seiner Schrift den Hexensabbat in die Einbildung der Hexen, er leugnet die Existenz der Magie insoweit, dass er sagt, dass die Hexen aus sich selbst heraus nichts vermögen, und dass alles, was diesen zugeschrieben wird, natürlich erklärbar ist oder vom Teufel vollbracht wird. Ferner lehnt er unter der Folter erpresste Geständnisse als nicht der Wahrheitsfindung dienlich ab, da der Angeklagte durch die übergroßen Schmerzen während der Tortur allerlei Sachen gestehen kann, welche er in Wahrheit gar nicht verübt hat. Nichtsdestotrotz plädiert Molitor im Beschluss seines Buches für die Todesstrafe gegenüber Hexen, da diese, auch wenn sie durch ihre „eingebildete“ Zauberei keinen wirklichen Schaden anrichten können, so doch vom christlichen Glauben abfallen und dass sie durch den Dienst, den sie dem Teufel erweisen, Götzendienst begehen und ferner wegen ihres schlechten Beispiels auf ihre Mitmenschen dem Tode zu verantworten seien.
Molitors „De laniis“ erfreute sich während der gut anderthalb Jahrhunderte ihres Erscheinens größter Beliebtheit. Durch ihre in Dialogform zwischen ihm, Ulrich Molitor, seinem Souverän, Herzog Siegmund von Tirol, dem das Buch gewidmet ist, und dem Freunde Molitors, dem Konstanzer Bürgermeister Konrad Schatz, aufgesetzte Schrift, und durch Molitors schreiberisches Talent, die maßgeblichsten Punkte, die das Hexenwesen betreffen, kurz und prägnant wiederzugeben, war die De laniis..., neben dem Malleus maleficarum in der Zeit zwischen ihrer beider Erscheinen bis zum Ende des 16. Jahrhunderts die in Hexereifragen am meisten konsultierte Schrift, so dass sie gleichberechtigt mit dem Buch Kramers behandelt, in etlichen Auflagen immer wieder nachgedruckt wurde. Zudem verfertigte Ulrich Molitor noch im Jahre des Erscheinens der lateinischen Erstausgabe 1489, eine deutsche Übersetzung unter dem Titel Von den Unholden oder Hexen, was ihre Beliebtheit zusätzlich hob, da sich nun auch außerhalb der Universitäten die Masse des Volkes, die des Lateinischen nicht mächtig war, über das Hexenwesen belehren konnte.
Molitor verfasste noch weitere juristische Schriften zu verschiedenen Themen, die jedoch nicht den Bekanntheitsgrad seines Hexentraktates erlangten.
Die in Form eines Gespräches gehaltene Schrift Molitors enthält folgende 9 Punkte, die in 12 Dialogen abgehandelt werden:
- Ob Hexen Hagel und Unwetter erzeugen können?
- Ob Hexen die Macht haben, Kindern und Erwachsenen Schaden zuzufügen und Krankheiten zuzuschicken?
- Ob die Hexen in der Lage seien Männer und Frauen zum Beischlaf unfähig zu machen?
- Ob die Hexen in der Lage seien sich oder anderen Menschen eine andere Gestalt zu geben?
- Ob die Hexen durch die Luft zum Sabbat reisen können?
- Ob der Teufel mit den Hexen den Beischlaf vollziehen kann?
- Ob aus einem solchen Beischlaf Kinder gezeugt werden können?
- Ob die Hexen wahrsagen können?
- Ob man Hexen von Rechts wegen zum Tode verteilen dürfe?
Während der vielen Jahre ihres Erscheinens wurde die Schrift Ulrich Molitors oft mit im Detail verschiedenen Titel wiederholt aufgelegt:
Lateinische Ausgaben erschienen in den Jahren 1489, 1494 und 1495 unter dem Titel De laniis et phitonicis mulieribus
In den Jahren zwischen 1580 und 1600 finden sich Titel wie De lamiis et phitonicis mulieribus, Dialogus de lamiis…, Tractatus de lamiis…
Auf Deutsch erschien Molitors Hexenschrift in den Jahren 1489 – 1508 unter dem Titel Von den Unholden oder Hexen, 1544 unter Hexen Meysterey, und 1575 und später: Von Hexen und Unholden
Die Druckorte der verschiedenen Ausgaben sind unterschiedliche. Bekannt sind Straßburg, Reutlingen und Köln.
Im 17. Jahrhundert und vereinzelt bereits im 16. erschien De laniis... auch als Anhang zum Malleus maleficarum.
Die ersten lateinischen sowie die ersten deutschen Ausgaben von Molitors Buch enthalten sieben Holzschnitte, die Hexen (außer der Eingangsholzschnitt, der Herzog Sigismund, Molitor und Konrad Schatz im Gespräch zeigt) bei verschiedenen Verrichtungen darstellen, wie dem Fahren durch die Luft zum Sabbat, dem Festmahl beim Sabbat, dem Reiten auf einem Wolf, dem „Hexenschuss“, Unwetterbrauen sowie der Unzucht mit einem Buhlteufel.
Die Ausstattung einer Hexenschrift mit Holzschnitten ist überaus selten, so dass diesen sehr frühen Darstellungen eine besonders wertvolle Bedeutung zukommt. Zudem sind die Holzschnitte aus dem Werk Molitors auch heute noch beliebte Schmuckbilder in neuzeitlichen Büchern über die Hexenprozesse, so dass man kaum eines findet, in welchem nicht mindestens einer von ihnen wiedergegeben ist.
De laniis (richtiger: De lamiis) et phitonicis mulieribus ist nach Johannes Niders Formicarius und Kramers Hexenhammer eine der ersten gedruckten Schriften, die sich mit dem Hexenwesen beschäftigt und wurde im Jahre 1489 von dem Konstanzer Juristen Ulrich Molitor (* 1442 † 1507 oder 1508) verfasst.
Nach Bekanntgabe der sogenannten „Hexenbulle“ Summis desiderantes affectibus im Jahre 1484, welche auf Betreiben des Inquisitors Heinrich Kramer (lat. Institoris) von Papst Innozenz VIII. aufgesetzt wurde, erschien erstmalig 1486/87 ein gedrucktes Buch, das sich ausschließlich der Frage des Hexenwesens und den Verfahren gegen Hexen befasste, der Malleus maleficarum. Als Autoren gelten gemeinhin Heinrich Kramer und dessen Vorgesetzter Jakob Sprenger, wobei man in neuerer Zeit die alleinige Autorschaft Kramers annimmt.
Das Erscheinen der Schrift Ulrich Molitors De laniis et phitonicis mulieribus im Jahre 1489 lässt sich als eine direkte Antwort des Juristen Molitors auf den Malleus maleficarum deuten, da seine Schrift diesem in einigen wichtigen Punkten widerspricht.
Denn als in den Jahren von 1481 bis 1485 Heinrich Kramer in der Diözese Konstanz eine Hexeninquisition durchführte, traf er am dortigen Diözesangericht mit großer Wahrscheinlichkeit mit dem dort beschäftigten Juristen Ulrich Molitor zusammen. Durch die umstrittenen Methoden Kramers während der Hexereiprozesse und durch das Erscheinen des Malleus maleficarum sah sich Molitor persönlich genötigt sein Buch zu verfassen, in welchem er eine durchaus gegnerische Position gegenüber Kramer und dessen Werk bezieht.
Im Gegensatz zu Heinrich Kramer verbannt Molitor in seiner Schrift den Hexensabbat in die Einbildung der Hexen, er leugnet die Existenz der Magie insoweit, dass er sagt, dass die Hexen aus sich selbst heraus nichts vermögen, und dass alles, was diesen zugeschrieben wird, natürlich erklärbar ist oder vom Teufel vollbracht wird. Ferner lehnt er unter der Folter erpresste Geständnisse als nicht der Wahrheitsfindung dienlich ab, da der Angeklagte durch die übergroßen Schmerzen während der Tortur allerlei Sachen gestehen kann, welche er in Wahrheit gar nicht verübt hat. Nichtsdestotrotz plädiert Molitor im Beschluss seines Buches für die Todesstrafe gegenüber Hexen, da diese, auch wenn sie durch ihre „eingebildete“ Zauberei keinen wirklichen Schaden anrichten können, so doch vom christlichen Glauben abfallen und dass sie durch den Dienst, den sie dem Teufel erweisen, Götzendienst begehen und ferner wegen ihres schlechten Beispiels auf ihre Mitmenschen dem Tode zu verantworten seien.
Molitors „De laniis“ erfreute sich während der gut anderthalb Jahrhunderte ihres Erscheinens größter Beliebtheit. Durch ihre in Dialogform zwischen ihm, Ulrich Molitor, seinem Souverän, Herzog Siegmund von Tirol, dem das Buch gewidmet ist, und dem Freunde Molitors, dem Konstanzer Bürgermeister Konrad Schatz, aufgesetzte Schrift, und durch Molitors schreiberisches Talent, die maßgeblichsten Punkte, die das Hexenwesen betreffen, kurz und prägnant wiederzugeben, war die De laniis..., neben dem Malleus maleficarum in der Zeit zwischen ihrer beider Erscheinen bis zum Ende des 16. Jahrhunderts die in Hexereifragen am meisten konsultierte Schrift, so dass sie gleichberechtigt mit dem Buch Kramers behandelt, in etlichen Auflagen immer wieder nachgedruckt wurde. Zudem verfertigte Ulrich Molitor noch im Jahre des Erscheinens der lateinischen Erstausgabe 1489, eine deutsche Übersetzung unter dem Titel Von den Unholden oder Hexen, was ihre Beliebtheit zusätzlich hob, da sich nun auch außerhalb der Universitäten die Masse des Volkes, die des Lateinischen nicht mächtig war, über das Hexenwesen belehren konnte.
Molitor verfasste noch weitere juristische Schriften zu verschiedenen Themen, die jedoch nicht den Bekanntheitsgrad seines Hexentraktates erlangten.
Die in Form eines Gespräches gehaltene Schrift Molitors enthält folgende 9 Punkte, die in 12 Dialogen abgehandelt werden:
- Ob Hexen Hagel und Unwetter erzeugen können?
- Ob Hexen die Macht haben, Kindern und Erwachsenen Schaden zuzufügen und Krankheiten zuzuschicken?
- Ob die Hexen in der Lage seien Männer und Frauen zum Beischlaf unfähig zu machen?
- Ob die Hexen in der Lage seien sich oder anderen Menschen eine andere Gestalt zu geben?
- Ob die Hexen durch die Luft zum Sabbat reisen können?
- Ob der Teufel mit den Hexen den Beischlaf vollziehen kann?
- Ob aus einem solchen Beischlaf Kinder gezeugt werden können?
- Ob die Hexen wahrsagen können?
- Ob man Hexen von Rechts wegen zum Tode verteilen dürfe?
Während der vielen Jahre ihres Erscheinens wurde die Schrift Ulrich Molitors oft mit im Detail verschiedenen Titel wiederholt aufgelegt:
Lateinische Ausgaben erschienen in den Jahren 1489, 1494 und 1495 unter dem Titel De laniis et phitonicis mulieribus
In den Jahren zwischen 1580 und 1600 finden sich Titel wie De lamiis et phitonicis mulieribus, Dialogus de lamiis…, Tractatus de lamiis…
Auf Deutsch erschien Molitors Hexenschrift in den Jahren 1489 – 1508 unter dem Titel Von den Unholden oder Hexen, 1544 unter Hexen Meysterey, und 1575 und später: Von Hexen und Unholden
Die Druckorte der verschiedenen Ausgaben sind unterschiedliche. Bekannt sind Straßburg, Reutlingen und Köln.
Im 17. Jahrhundert und vereinzelt bereits im 16. erschien De laniis... auch als Anhang zum Malleus maleficarum.
Die ersten lateinischen sowie die ersten deutschen Ausgaben von Molitors Buch enthalten sieben Holzschnitte, die Hexen (außer der Eingangsholzschnitt, der Herzog Sigismund, Molitor und Konrad Schatz im Gespräch zeigt) bei verschiedenen Verrichtungen darstellen, wie dem Fahren durch die Luft zum Sabbat, dem Festmahl beim Sabbat, dem Reiten auf einem Wolf, dem „Hexenschuss“, Unwetterbrauen sowie der Unzucht mit einem Buhlteufel.
Die Ausstattung einer Hexenschrift mit Holzschnitten ist überaus selten, so dass diesen sehr frühen Darstellungen eine besonders wertvolle Bedeutung zukommt. Zudem sind die Holzschnitte aus dem Werk Molitors auch heute noch beliebte Schmuckbilder in neuzeitlichen Büchern über die Hexenprozesse, so dass man kaum eines findet, in welchem nicht mindestens einer von ihnen wiedergegeben ist.
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